1. ruhr24
  2. Service

Vodafone-Preiserhöhung 2023 – Kunden müssen sich mit Kündigung beeilen

Erstellt:

Von: Katharina Küpper

Alles wird teurer. Nicht nur das analoge, auch das digitale Leben. Jetzt will Vodafone mehr Geld von seinen Kunden sehen – diese können sich wehren.

Dortmund – Ob für den Smart-TV, die Smart-Home-Vorrichtungen oder einfach zum Surfen auf Laptop und Handy: Kaum ein Haushalt verzichtet auf die digitale Unterstützung namens Internet. Vodafone-Kunden müssen zukünftig aber wohl tiefer in die Tasche greifen. Der Netzanbieter vollzieht 2023 eine Preiserhöhung. Kunden müssen diese aber nicht einfach so hinnehmen.

Vodafone-Preiserhöhung 2023 – Kunden müssen sich mit Kündigung beeilen

Nachdem erste Internet-Anbieter bereits zu Beginn des Jahres ihre Preise gehoben haben, zieht Vodafone jetzt nach. Seit März unterrichtet der DSL- und Kabel-Provider seine Kunden, über die ab Mai 2023 geltenden Preiserhöhungen. Vodafone begründet den Anstieg laut Verbraucherzentrale „unter anderem mit der Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb der Netze.“

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, berichten betroffene Verbraucher*innen von Preiserhöhungen von 5 Euro. Im Fallbeispiel des vzbv kostet der Vertrag statt 32,99 Euro jetzt 37,99 Euro – und dementsprechend müssen die Internet- und Telefon-Nutzer im Jahr 60 Euro mehr bezahlen (mehr Digitales bei RUHR24).

Vodafone hebt 2023 die Preise – Kündigungsfrist kann bald ablaufen

Ein Betrag, den nicht jeder mal eben locker sitzen hat. Noch können Kunden gegen die Preiserhöhung vorgehen – sogar auf zweierlei Art. Allerdings müssen sie sich beeilen.

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) liegt bei einer einseitigen Vertragsveränderung vonseiten des Anbieters ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher vor. Demzufolge müssen Anbieter sie mindestens einen Monat im Vorfeld über die geplante Änderung informieren. Ab Zeitpunkt der offiziellen Ankündigung haben Verbraucher drei Monate Zeit, um die Kündigung einzureichen. Die darf allerdings erst eintreten, wenn auch die Vertragsveränderungen erfolgen.

Vodafone am Pranger: Preiserhöhung laut Verbraucherzentrale nicht zulässig

Im Falle einer Kündigung dürfen Netzanbieter keine weiteren Kosten abrufen, es sei denn, Kunden behalten Endgeräte. Aber in der Causa Vodafone haben Kunden weiteren Handlungsspielraum: eine Klage.

Mann guckt auf sein Handy und sieht Vodafone aufleuchten
Vodafone verkündet eine Preissteigerung im Mai 2023: Kunden müssen sich bei Protest beeilen. © Bihlmayerfotografie/Imago

Der vzbv halte sowohl die Preiserhöhungen als auch die AGB des Internet-Anbieters für unzulässig. Grund dafür ist, dass sich Vodafone in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht zur einseitigen Vertragsveränderung vorbehalte, „ohne die Interessen der Verbraucher:innen angemessen zu berücksichtigen“, führt die Institution auf.

Die Verbraucherzentrale unterstreicht: „Der bloße Verweis auf das Kündigungsrecht genügt nicht.“ Wer sich an der Musterfeststellklage im Fall „Preiserhöhungen bei Vodafone 2023“ beteiligen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Auch interessant