Richtig kündigen

Vertrag mit Vorlage kündigen: Service droht in teurer Kostenfalle zu enden

Wer beim Kündigen nicht aufpasst, kann schnell in eine Kostenfalle tappen und bleibt auf dem Vertrag und zusätzlichen Kosten sitzen.

Dortmund – Ob im Fitnessstudio, beim Handykauf oder bei Streaminganbietern: Verträge und Abos sind in der Regel schnell abgeschlossen. Doch wenn es um die Kündigung geht, wissen viele nicht, was zu tun ist. Diverse Online-Kündigungsservices versprechen hier Hilfe für Verbraucher. Doch dabei handelt es sich häufig um versteckte Kostenfallen.

Vertrag kündigen: Online-Kündigungsservice verursacht versteckte Kosten

Viele Verbraucher wünschten sich wohl, das Erstellen und Versenden der Kündigung müssten sie nicht selbst übernehmen. Genau das versprechen verschiedene Unternehmen. Sie wollen gegen Geld die vermeintlich komplizierte Kündigung abwickeln. Doch diese können so wie das 49-Euro-Ticket schnell zu einer Kostenfalle werden.

Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern. Dort heißt es in einer Pressemitteilung vom 08.02.2023: Die Kündigungen werden von den Dienstleistern nicht abgeschickt, Kündigungsfristen werden nicht geprüft und die Erstellung eines Kundenkontos ist mit versteckten monatlichen Kosten verbunden.

Das heißt im schlimmsten Fall: Der Vertrag läuft weiter und Kunden müssen für den nicht erbrachten Service auch noch bezahlen. Dabei kann eine Kündigung einfach selbst erledigt werden, wenn dabei folgendes beachtet wird (mehr Spartipps bei RUHR24).

Schnell und einfach kündigen: Welche Kündigungsform gewählt werden muss

Die meisten Verträge dürfen seit Oktober 2016 per Textform gekündigt werden. Dabei darf die Kündigung ohne bestimmte Vorgaben verfasst werden und per E-Mail, FAX, Brief oder sogar als SMS verschickt werden. Außerdem muss diese formlose Kündigung nicht unterschrieben werden.

Eine Ausnahme gilt zum Beispiel bei Arbeits- oder Mietverträgen. Diese müssen in Schriftform gekündigt werden. Das heißt, die Kündigung muss als Brief im Original mit Unterschrift verschickt werden.

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Schnell und einfach kündigen: Sonderregelung für Online-Verträge

Abo-Verträge werden bei Unternehmen immer beliebter. Erst gab es sie bei Streaming-Anbietern, jetzt führen auch Instagram und Facebook kostenpflichtige Abo-Modelle ein.

Im Juli 2022 wurde im Online-Bereich von der Bundesregierung „ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit eingeführt“. Damit sollen in Deutschland Kündigungen mit einem Mausklick abgeschickt werden können.

So gehts: Kundendaten eingeben und über eine klar beschriftete Schaltfläche wie „Kündigung bestätigen“ abgeben. Das Unternehmen muss, laut EVZ, eine Eingangsbestätigung verschicken. In der Regel erfolgt dies per E-Mail.

Nur bei Kündigungen in Schriftform ist auch eine Unterschrift notwendig.

Kündigung einfach selbst schreiben: Das muss in der Kündigung stehen

Ist kein Kündigungsbutton vorhanden oder man muss sie schriftlich einreichen, dann sollten folgende Daten angegeben sein:

  • Der eigene Name und die Adresse
  • Die eigene Kundennummer
  • Das gewünschte Kündigungsdatum oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung
  • Bei Schriftform eine Unterschrift / Bei Textform ist keine Unterschrift nötig

Die Kündigungsfrist sowie die Adresse, an welche die Kündigung geschickt werden muss, kann man dem eigenen Vertrag oder auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Rubriklistenbild: © YAY Images / Imago

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