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Änderungen treten ab April 2023 in Kraft: Von Lohnerhöhungen bis Corona

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Von: Katharina Küpper

Ein neuer Monat rückt näher und mit ihm auch neue Regeln und Änderungen. Was im April alles ansteht, erfahrt ihr hier.

Dortmund – Das Jahr schreitet immer weiter voran, die Tage werden länger, die Temperaturen steigen. Der April klopft an. Und mit ihm stehen einige Veränderungen an. RUHR24 gibt einen ausgewählten Überblick.

Änderungen treten ab April 2023 in Kraft: Von Lohnerhöhungen bis Corona

Die guten Nachrichten zuerst. Nachdem für Minijobber der Mindestlohn schon im Oktober gehoben wurde, steigt er ab dem 1. April auch branchenspezifisch für Lackierer- und Maler-Gesellen von 12,50 auf 14,50 Euro. Leiharbeiter erhalten ebenfalls mehr Lohn. Genauer gesagt 13 Euro pro Stunde.

Auch in Sachen Energiepauschale gibt es erfreuliche Nachrichten. Diejenigen, die sie im Jahr 2022 nicht vom Arbeitgeber erhalten haben, können sie via Steuererklärung – die übrigens auch bei Bezug des Bürgergelds sinnvoll sein kann – zurückholen. Sie muss dafür einfach nur eingereicht werden. Weitere Informationen seien nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nicht notwendig.

Geldscheine und 49-Euro-Ticket
Im April stehen einige Änderungen für Verbraucher an. © K. Schmitt, Bihlmayerfotografie/Imago

Änderungen treten ab April 2023 in Kraft: Das 49-Euro-Ticket kann beantragt werden

Ebenfalls gute Nachrichten gibt es an der Spendenfront. Denn schon im April könnten Spendensammlungen für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei vereinfacht werden. Laut des Bundesfinanzministeriums werde mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer ein Katastrophenerlass, unter den mitunter lohnsteuerliche Erleichterungen fallen, abgestimmt werden. Dieser könne dann rückwirkend bis zum 6. Februar geltend gemacht werden. Wann genau er in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Für die Verbraucher ebenso interessant: Ab dem 3. April kann das 49-Euro-Ticket für Bus und Bahn beantragt werden. Gültig ist es dann ab Mai 2023.

Änderungen treten ab April 2023 in Kraft: Letzten Corona-Regeln fallen

Außerdem läuft am 7. April die noch geltende Corona-Schutzverordnung aus. Zwar sind viele Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Quarantäne bereits gefallen. Sollten aber von der Bundesregierung keine weiteren Anstalten gemacht werden, gibt es ab dem Tag deutschlandweit keine Corona-Regeln mehr.

Der April bedeutet nicht nur das Ende der Corona-Maßnahmen, sondern auch das Ende der Atomkraftwerke in Deutschland. Die drei übriggebliebenen AKW Block 1 in Neckarwestheim, Emsland in Niedersachsen und Isar 2 in Bayern schließen.

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