Süßigkeiten-Rückruf: Plötzlich einsetzender Durchfall droht
Ein Hersteller einer Süßigkeit muss über einen Rückruf informieren. Kunden sollten die Spezialität auf keinen Fall essen – es drohen üble Symptome.
Dortmund – Süßigkeiten und andere Lebensmittel können immer wieder von Rückrufen betroffen sein. Oftmals sind krankheitserregende Bakterien der Fall. So auch diesmal.
Süßigkeiten-Rückruf: Spezialität auf keinen Fall essen
Die Elbey GmbH muss eine Süßigkeit aus dem Verkauf nehmen. In der vom Rückruf betroffenen Spezialität wurden Salmonellen entdeckt. Die Verkehrsfähigkeit ist somit nicht mehr gegeben.
Das Bakterium kann bei Verbrauchern ernstzunehmende Symptome auslösen. Vom Verzehr ist daher dringend abzusehen.
Süßigkeiten-Rückruf: Verbraucher sollten Spezialität Halva nicht essen
Konkret handelt es sich bei der zurückgerufenen Süßspeise um „Koska Tahin Helva mit Vanille“ der Elbey GmbH. Helva, auch Halva genannt, ist eine Süßwarenspezialität, die ihren Ursprung in Indien, Iran, Pakistan und Zentralasien hat.
Die Süßigkeit stand zuletzt im Februar im Zentrum eines Rückrufes. Hier konnte der Importeur, die Belinay Feinkost GmbH, nach einiger Zeit jedoch Entwarnung für die Verbraucher geben.
Süßigkeiten-Rückruf: Details zur Warnung vor Halva (Koska Tahin Helva mit Vanille 400 gr.)
Folgende Details sind zum Süßigkeiten-Rückruf der Elbey GmbH bekannt.
Produkt: Koska Tahin Helva mit Vanille 400 gr.
Hersteller (Inverkehrbringer): Elbey GmbH
Grund der Warnung: Salmonellen
Verpackungseinheit: 400 g
Haltbarkeit, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 19.12.2024
Los-Kennzeichnung: 211-353 S/22

Süßigkeiten-Rückruf: Hier wurde das Halva verkauft – das müssen Kunden wissen
Laut Herstellerangaben wurde die zurückgerufene Süßigkeit in ganz Bayern „sowie nach Österreich über türkische Spezialitätenhändler“ verkauft. Weiter heißt es: „Das Lebensmittel ist aufgrund von Salmonellen nicht zum Verzehr geeignet und in der Europäischen Union nicht verkehrsfähig.“
Kunden, die das Halva bereits käuflich erworben haben, können das Produkt auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückbringen. Der Kaufpreis wird dann erstattet.
Süßigkeiten-Rückruf: Kunden drohen bei Verzehr von Halva üble Folgen
Beim Verzehr der Süßigkeit droht eine sogenannte Salmonellose. Bei dieser handelt es sich laut Robert Koch-Institut um eine klassische Lebensmittelinfektion.
Kunden können nach dem Verzehr eine akute Darmentzündung erleiden, die „mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, Unwohlsein und manchmal Erbrechen“ einhergeht. „Häufig tritt leichtes Fieber auf. Die Symptome halten oft über mehrere Tage hinweg an“, so das RKI.
Vor allem bei Kleinkindern oder älteren Erwachsene kann das einen Flüssigkeitsmangel zur Folge haben. „In seltenen Fällen kann Darmentzündung einen septischen Verlauf (Anm. d. Red. Blutvergiftung) mit zum Teil hohem Fieber annehmen.“