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Süßigkeiten-Rückruf wegen Erstickungsgefahr – Hersteller warnt aktuell

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Von: Julian Kaiser

Ein Hersteller leitet einen Süßigkeiten-Rückruf ein. Sein Produkt kann für bestimmte Konsumenten gefährlich werden. Das müssen Kunden nun wissen.

NRW – Süßwaren sind bei Verbrauchern in Deutschland sehr beliebt. Zusammen mit Dauerbackwaren und Speiseeis machten sie allein 7,8 Prozent des Umsatzes der deutschen Ernährungsindustrie im Jahr 2021 aus, berichtet der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI). Ein Produkt ist nun jedoch von einem Rückruf betroffen – für kleine Naschkatzen könnte der Konsum schließlich im schlimmsten Fall sogar tödlich sein.

Hersteller leitet wegen Gesundheitsgefahr einen Süßigkeiten-Rückruf ein

Deshalb ruft der Hersteller, der die Unannehmlichkeiten laut eigener Aussage bedaure, die folgende Süßware „aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr“ zurück:

Eine Verpackung mit Süßwaren in Minibechern, die von einem Rückruf betroffen ist.
Ein Hersteller muss seine Süßigkeiten wegen Erstickungsgefahr zurückrufen. © Cham Star Firas Abdullah e.K.

Süßigkeiten-Rückruf: Größe und Verabreichungsform für Kinder gefährlich

Anders als in vergleichbaren Fällen, bei denen häufig Krankheitserreger wie Salmonellen für den Rückruf von Süßwaren ausschlaggebend waren, warnt der Hersteller hier vor anderen Gefahren. Für diesen Süßigkeiten-Rückruf ist weniger das Produkt an sich, sondern vielmehr die Verabreichung und die Verpackung ausschlaggebend.

Laut dem Hersteller könne „aufgrund der besonderen Applikationsform und Größe des Erzeugnisses (...) im Einzelfall ein versehentliches Verschlucken, insbesondere bei Kindern, nicht ausgeschlossen werden“. Das Produkt sei „dazu geeignet, im Hals stecken zu bleiben“ und könne „zum Ersticken führen“, erklärt Cham Star Firas Abdullah e.K.

Kurzum: Sowohl die Art und Weise, wie Kinder das Gelee in den kleinen Plastikbechern essen könnten als auch die winzigen Behälter stellen für kleine Süßigkeiten-Liebhaber eine Gefahr dar. Um an den letzten Rest Gelee in dem Becher zu gelangen, könnten sie versuchen, die Becher auszulecken. Dabei könnte dieser dann verschluckt werden. (mehr Service-News auf RUHR24).

Süßigkeiten-Rückruf: Hersteller will Kunden entschädigen und bittet um Entschuldigung

Der Rückruf betrifft Verbraucher in den Niederlanden und in Deutschland. Hierzulande sind neben Nordrhein-Westfalen auch Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen vom Rückruf betroffen. Dort wurde der Artikel „von Groß- und Einzelhändlern verkauft“, berichtet der Hersteller aus Dormagen.

Wer im Besitz der kleinen Gelee-Becher ist, können diesen laut Hersteller „gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben“. Bei weiteren Fragen zum Süßigkeiten-Rückruf könne man den Inverkehrbringer unter der Telefonnummer 0151/27243039 erreichen.

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