Bis zu 100.000 Euro
Bei Gartenarbeit droht aktuell hohes Bußgeld: Manche Arbeiten verboten
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Wer gewisse Arbeiten im eigenen Garten bisher noch nicht erledigt hat, muss sich wohl oder übel bis Herbst gedulden. Lesen Sie hier, welche Gartenarbeit aktuell verboten ist:
Für Hobby-Gärtner empfiehlt es sich, den heimischen Garten bereits früh auf die bunte Frühlingssaison vorzubereiten – nicht nur, weil der Garten dann pünktlich zum Frühjahr bereit ist.
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind außerdem gewisse Gartenarbeiten aktuell verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.
HEIDELBERG24* verrät, welche Gartenarbeiten bis zum Herbst warten müssen – und welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an das Verbot hält.
Geregelt ist das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz – es gilt deutschlandweit zwischen März und September. *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.