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Streik in Deutschland – dürfen Schüler und Arbeitnehmer zu Hause bleiben?

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Von: Dennis Friedrich-Liedschulte

Am Montag (27. März) legt ein riesiger Streik Deutschland lahm. Dürfen Arbeitnehmer und Schüler eigentlich an solchen Tagen zu Hause bleiben?

Dortmund – Schon einmal etwas vom sogenannten Wegerisiko gehört? Nein, dann solltet ihr weiterlesen. Am heutigen Montag (27. März) streiken Verkehrsinstitutionen wie die Deutsche Bahn oder der Öffentliche Nahverkehr in den Städten. Doch Arbeitnehmer und -nehmerinnen sowie Schüler und Schülerinnen dürfen nicht einfach zu Hause bleiben.

Streik im Verkehr in Deutschland: Müssen Arbeitnehmer zur Arbeit und Schüler in die Schule?

In mehreren Bundesländern steht der ÖPNV still. Schon im Vorfeld haben die Kultusministerien von Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern Schüler vom Unterricht befreit, die aufgrund des Streiks nicht zur Schule kommen können.

In Berlin und Nordrhein-Westfalen hingegen müssen die Schülerinnen den Weg irgendwie organisieren, wie tagesschau.de berichtet. Niedersachsen und Bremen hingegen starten in die Osterferien (mehr Service-News bei RUHR24).

Was ist mit den Arbeitnehmern, die zur Arbeit müssen? Generell gilt die Arbeitspflicht. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Beschäftigte müssen versuchen, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Zwar sei ein Streik so etwas wie „höhere Gewalt“.

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Doch es gilt nicht als unvorhergesehenes Ereignis, da es meistens Ankündigungen gibt, schreibt der Bund-Verlag, ein Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht, in einem Beitrag vom 24. März 2023.

Streik im Verkehr in Deutschland: Arbeitnehmer müssen alles versuchen, um zur Arbeit zu kommen

Auch Rechtsanwältin Nathalie Oberthür (Rechtsanwältin für Arbeitsrecht) von der Kanzlei RPO Rechtsanwälte aus Köln, sagt gegenüber dem Handelsblatt, dass Arbeitnehmerinnen in der Pflicht stehen, den Arbeitgeber zu informieren.

Der leere Tafel am Bahnhof in Köln am Streiktag, 27. März 2023.
Dürfen Schüler und Arbeitnehmer am Streiktag zu Hause bleiben? © Marc John/Imago

Kommen sie bei einem Streik zu spät? Kommen sie gar nicht? Im schlimmsten Fall riskiert ein Arbeitnehmer bei Nichterscheinen eine Abmahnung, eine Lohnkürzung oder eine Pflicht, die verlorene Zeit nachzuholen. Ob solche harschen Maßnahmen jedoch in der Praxis auch umgesetzt werden, sei dahin gestellt.

Streik im Verkehr: Ein Recht auf Homeoffice gibt es für Arbeitnehmer nicht

Arbeitnehmer haben an Streiktagen der Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, auf Carsharing-Angebote zurückzugreifen, können – wenn möglich – ins Homeoffice gehen, Überstunden abarbeiten oder Urlaub nehmen. Einen Anspruch auf Homeoffice gibt es rein rechtlich gesehen übrigens nicht.

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