Steuern sparen bei Gartenarbeit: Mit zwei Tricks bis zu 5200 Euro möglich
Verbraucher können einen Teil der Kosten für die Gartenarbeit von den Steuern absetzen. Mit zwei Tricks sind bis zu 5200 Euro möglich.
Dortmund – Ob Hobby oder leidige Pflicht, im Frühling ist es höchste Zeit, seinen Garten auf Vordermann zu bringen. Dabei reißen neue Blumen oder gar eine neue Terrasse schnell ein großes Loch in die Haushaltskasse. Dank zweier Spartipps kann man sich einen erheblichen Teil der Kosten vom Finanzamt wiederholen.
Steuern sparen: Bis zu 5200 Euro für Gartenarbeit absetzen
Steuern sind vermutlich nicht unbedingt des Deutschen liebstes Kind. Dabei kann die Abgabe der nächsten Steuererklärung durchaus zum „freudigen“ Ereignis werden – nämlich dann, wenn man bares Geld sparen kann.
Möglich ist dies beispielsweise bei der Gartenarbeit. Hier lassen sich jährlich bis zu 5200 Euro absetzen.
Steuern sparen: Kosten für Gartenarbeit absetzen – Grundvoraussetzung gilt
Grundvoraussetzung dafür ist: Das zum Grundstück respektive Garten gehörende Haus wird von einem selbst bewohnt. Dies gilt auch für Ferienhäuser oder Schrebergartenlauben, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Laut Urteil des Bundesfinanzhof (13. Juli 2011; Aktenzeichen: VI R 61/10) spielt es keine Rolle, „ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird“. Ist dieses Kriterium erfüllt, können Verbraucher einmalige Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen.
Steuern sparen bei der Gartenarbeit: Bis zu 1200 Euro für Handwerkerleistungen absetzen
Hobbygärtner können zum Beispiel bei der Errichtung von Zäunen, Wegen oder Terrassen Profihilfe in Anspruch und einen Teil der entstandenen Kosten vom Staat zurückholen. Hierbei gilt laut VLH: „Maximal 20 Prozent der Lohnkosten kann man absetzen und das bis zu einer Grenze von 1200 Euro im Jahr.“ Die Ausgaben für Handwerker müssen folglich insgesamt unter oder bis zu 6000 Euro liegen.

Kosten für Arbeitsmaterial sind hingegen nicht von der Steuer absetzbar. Zudem dürfen Verbraucher die Rechnungen nicht in bar begleichen. Ein entsprechender Zahlungsbeleg ist darüber hinaus erforderlich.
Steuern sparen: Bis zu 4000 Euro für regelmäßig anfallende Gartenarbeit absetzen
Sind die ersten 1200 Euro erst einmal von der Steuer abgesetzt, können Hobbygärtner direkt die nächsten 4000 Euro geltend machen. Die gibt es für regelmäßig anfallende Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wer also keine Zeit fürs Rasenmähen hat oder es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafft, die Hecke zu schneiden, kann ebenfalls auf Beteiligung des Fiskus hoffen.
Steuern sparen bei der Gartenarbeit: So übernimmt der Staat bis zu 20 Prozent der Kosten
Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gilt, dass 20 Prozent der Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hier werden sogar bis zu 4000 Euro pro Jahr übernommen. Die Rechnungen dürfen analog zu den Handwerksleistungen nicht in bar beglichen worden sein – es muss also ein entsprechender Beleg vorgelegt werden können.
Hierzu schreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe: „Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden – denn für Letztere erhalten Steuerzahler keine Steuervergünstigung.“ Insgesamt lassen sich also bis zu 5.200 Euro für Gartenarbeit von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass vorher entsprechend investiert wurde.