Erste Frühlingsboten
Schneeglöckchen bloß nicht pflücken – Bußgeld bis zu 50.000 Euro droht
Wer sich den Frühling ins Wohnzimmer holen will, pflückt oder kauft einen Blumenstrauß. Aber Vorsicht, nicht alle Pflanzen dürfen bedenkenlos in die Vase.
Dortmund – Wenn die ersten Schneeglöckchen sprießen, weiß man: Der Frühling ist nicht mehr weit. Die kleinen Blumen gehören zu den ersten Frühblühern. Allerdings stehen sie deutschlandweit unter Naturschutz. Wer sie pflückt, muss daher mit einer Strafe rechnen.
Blumen besser nicht pflücken – Frühblüher stehen unter Naturschutz
Um die letzten tristen Wintertage etwas aufzuhellen, greifen viele Verbraucher gerne zu Tulpen und Narzissen, sobald diese im Supermarkt im Angebot sind. Allerdings stehen die Blumen in der Kritik, stark mit Pestiziden und anderen Pflanzenschutzgiften belastet zu sein.
Außerdem werden sie oft über Tausende von Kilometern nach Europa transportiert. Ein Großteil der Blumen, die im deutschen Einzelhandel landen, kommen laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Afrika oder Südamerika. Der Einsatz von gefährlichen Pestiziden, die Mensch und Umwelt gefährden, sind dort leider noch gang und gäbe.
Wer also auf den Giftcocktail im Wohnzimmer verzichten möchte, kann in der freien Natur oder im eigenen Garten zuschlagen und die ersten Frühblüher für die heimische Vase pflücken. Aber Vorsicht – nicht bei allen Blumen ist das eine gute Idee. Viele der Frühblüher stehen unter Naturschutz – vorneweg das beliebte Schneeglöckchen.
Schneeglöckchen pflücken verboten – bis zu 50.000 Euro Bußgeld droht
Schneeglöckchen gehören laut Bundesartenschutzverordnung zu den „besonders geschützten Arten“. Sie dürfen weder ganz noch teilweise abgeschnitten, abgepflückt oder ausgegraben werden. Wer dennoch Schneeglöckchen – oder auch andere geschützte Pflanzen pflückt – riskiert eine Strafe. Diese fällt jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus.
Baden-Württemberg | keine Angabe |
Bayern | mind. 50 Euro |
Berlin | keine Angabe |
Brandenburg | mind. 50 bis 5.000 Euro |
Bremen | mind. 50 bis 20.000 Euro |
Hamburg | mind. 25 bis 50.000 Euro |
Hessen | keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | mind. 50 Euro |
Niedersachsen | mind. 50 Euro |
Nordrhein-Westfalen | mind. 25 Euro |
Rheinland-Pfalz | mind. 76,69 bis 10.225,84 Euro |
Saarland | mind. 50 Euro |
Sachsen | mind. 50 Euro |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | keine Angabe |
Thüringen | mind. 75 € bis 10.000 € |
Nicht nur Schneeglöckchen stehen unter Schutz – auch bei anderen Pflanzen ist Pflücken verboten
Nicht nur Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz, auch zahlreiche andere Blumen im Frühling sind geschützt und dürfen nicht gepflückt oder ausgegraben werden. Dazu zählen laut BUND unter anderem: Maiglöckchen, Buschwindröschen, Krokusse, wild wachsende Orchideen, Tulpen und Narzissen sowie die meisten Farne und alle Nelken.
Auch die beliebten Weidenkätzchen dürfen nicht gepflückt werden. Sie gelten als wichtige Nahrungsgrundlage fü Bienen und andere Insekten, weshalb das Pflücken in fast allen Bundesländern verboten ist. Das gilt dem BUND zufolge für alle „Pflanzen, die Kätzchen tragen“.
Blumen in der Natur pflücken verboten – mit einer Ausnahme
Andere wildwachsende Pflanzen und Blumen dürfen jedoch der Natur entnommen werden. Allerdings nicht in rauen Mengen. So informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dass die Entnahme von Pflanzen zwar grundsätzlich verboten sei, aber für Blumen, die nicht unter Schutz stehen, gelte die Handstraußregelung.
Doch was heißt das konkret? Laut dem BUND ist das in etwa so viel, „wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann“. Beim Bundesministerium heißt es dazu, dass „jeder wildlebende Blumen, Gräser, Farne oder Zweige aus der Natur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen“ kann.
Wer jedoch nicht immer genau weiß, ob eine Pflanze unter Naturschutz steht oder nicht, sollte lieber auf Nummer sicher gehen und die Blumen wie Schneeglöckchen, Tulpen oder Narzissen im Baumarkt kaufen. Die meisten Gartencenter bieten für die genannten Frühblüher entsprechende Zwiebeln an, sodass man sie ganz legal einpflanzen und sich an ihnen erfreuen kann.
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Rubriklistenbild: © Rolf Poss/Imago