Mieterverein klärt auf
Schnee und Eis: Welche Pflichten für Mieter und Vermieter im Winter bestehen
aktualisiert:
Die ersten Schneeflocken rieseln auf die Erde. Nicht zur Freude von Vermietern und Mietern. Wer muss jetzt Gehwege von Schnee und Eis befreien?
Dortmund – Lange haben wir auf ihn gewartet: den Winter. Den richtigen Winter mit weißen Schneemassen. Und bald soll es soweit sein, in den nächsten Tagen soll es endlich Schnee geben. Aber neben Rodelspaß und Schneeengeln kommen mit dem Schnee auch Pflichten auf Mieter und Vermieter zu.
Verein | Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. |
Sitz | Kampstraße 4, 44137 Dortmund |
Aufgabe | Vertritt Mieter in Dortmund, Lünen, Castrop-Rauxel und Waltrop |
Schnee schippen und Gehwege im Winter streuen – der Vermieter ist verantwortlich
Die Freude über die ersten Schneeflocken in diesem Jahr wird bei einigen Mietern schnell durch die anstehenden Winterpflichten getrübt. Aber wann muss ich eigentlich Schnee schippen und muss ich das überhaupt?
Der Dortmunder Mieterverein erklärt, wer im Winter verpflichtet ist, Schnee zu räumen und die Gehwege freizuhalten. Demnach ist generell der Vermieter dazu verpflichtet, die Gehwege rund ums Haus freizuhalten – ihm obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.
Gehwege von Eis und Schnee befreien – wann der Mieter zur Pflicht gerufen werden kann
Viele Mieter dürfen sich daher darüber freuen, dass einige Vermieter für die Winterpflichten einen Dienstleister engagieren – so können sich Mieter entspannt zurücklehnen. Ist es im Mietvertrag so vereinbart, kann der Vermieter die Kosten für diesen Dienst als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Wird kein Dienstleister engagiert, können Mieter dazu verpflichtet werden, Schnee zu räumen und Eis zu beseitigen. Aber das geht auch nur, wenn es zuvor im Mietvertrag vereinbart wurde. Sind die Schneeräumpflichten in der Hausordnung festgehalten, muss sie auch Teil des Mietvertrages sein. Eine nachträgliche Änderung des Vertrages oder der Hausordnung ist nicht möglich. Auch gibt es kein sogenanntes Gewohnheitsrecht, wonach Mieter des Erdgeschosses automatisch zum Schneeschippen verdonnert werden können.
Im Winter Schnee schippen und Gehwege streuen – das sind die Regeln für Mieter
Ist es im Mietvertrag also festgelegt, dass die Mieter eines Mehrfamilienhauses für die Räumung zuständig sind, muss auch festgehalten werden, wie rotiert wird. Üblich sei laut Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. ein wöchentlicher Wechsel oder sogenannte „Schneekarten“ die an einen Nachbarn weitergereicht werden, sobald man seine Pflicht getan hat.
Ist die Reihenfolge geklärt, fragt sich nur, wie viel überhaupt geschippt und gestreut werden muss. Das regeln meist die Kommunen (in der Straßenreinigungssatzung). Oftmals beginnt die Winterpflicht – wie in Dortmund – um 7 Uhr morgens und endet um 20 Uhr. Nach Bedarf muss auch tagsüber geschippt und gestreut werden. Wer verhindert ist (wegen einer Reise oder Berufstätigkeit) muss für Ersatz sorgen. Außerdem gilt:
- Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 Metern freigehalten werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass zwei Fußgänger ohne Probleme aneinander vorbeigehen können.
- Für den Weg zum Hof oder zu den Mülltonnen muss weniger Platz eingeplant werden.
- Maßnahmen gegen Glätte sind wichtiger als das Wegräumen von Schnee.
- Lavagranulat, Sand, Splitt oder Kies sind am besten für Umwelt und Pfoten von Vierbeinern. Streusalz wird nur in Ausnahmen geduldet.
Schnee schippen im Winter: Welche Pflichten der Vermieter hat
Wenn ich nun mit Schneeschippen und streuen dran bin, woher nehme ich die Utensilien? Dafür ist der Vermieter zuständig – er muss dafür sorgen, dass Schneeschaufel, Besen und Streugut zur Verfügung stehen. Ausnahmen gelten allerdings bei Einfamilienhäusern, die angemietet sind.
Hat der Vermieter gar keine Pflichten, wenn er vertraglich den Räumdienst auf die Mieter abgewälzt hat? Doch. Er muss dafür sorgen, dass die Mieter ihrer Pflicht auch nachgehen. Denn der Vermieter bleibt in der Verantwortung. Auch wenn er die lästige Arbeit nicht machen muss, ist er dazu verpflichtet, zu überwachen, dass der Schnee geräumt wird. Sonst kann es teuer werden.
Wenn der Vermieter seiner Überwachungspflicht – zumindest stichprobenartig – nicht nachkommt, muss er im schlimmsten Fall bei einem Unfall Schadensersatz zahlen. Stellt er allerdings fest, dass ein Mieter seiner Winterpflicht nicht nachgekommen ist, kann er den Mieter abmahnen.
Schnee im Winter schippen und Gehwege streuen: Welche Ausnahmen es gibt
Gibt es Ausnahmen? Ja. Laut Mieterverein, der zuletzt gute Nachrichten für Ex-Bewohner des Hannibal-Komplexes hatte, gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, die über Pflichten im Winterdienst entschieden haben. So muss bei anhaltendem Schneefall nicht durchgehend geschippt und gestreut werden. Laut der Urteile der Oberlandesgerichte Saarbrücken, Celle und Naumburg kann im Fall des Dauerschneefalls gewartet werden, bis es zu Schneien aufhört oder es nur noch geringfügig schneit.
Gleiches gilt für Eisregen. Mieter müssen laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm nicht ständig streuen, sondern können das Ende des Eisregens abwarten.
Außerdem können Mieter bei Krankheit oder Alter nicht unbedingt zum Schneeschippen und streuen verpflichtet werden. Das Landesgericht Münster hat im Fall einer Frau mit Schwerbehinderung entschieden, dass die Vorlage eines ärztlichen Attests vom Winterdienst befreien kann. Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Verpflichtung altersbedingt entfällt. Allerdings sind manche Gerichte der Meinung, dass auch Alter oder Krankheit nicht vor der Verpflichtung schützt und das Betroffene für Ersatz sorgen müssten. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.
Rubriklistenbild: © Andreas Gebert/dpa