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„Rundfunkgebühr-Service“: Zehntausende Verbraucher könnten Geld zurückbekommen

GEZ Gebühren und ein Logo der Verbraucherzentrale Bundesverband
Verbraucher erhalten jetzt Geld zurück, wenn sie einen bestimmten Service zu Änderung von Daten beim Rundfunkbeitrag genutzt haben. © Bihlmayerfotografie/Imago ; Steinach/Imago ; Collage: Lena Herrmann/RUHR24

Ein Online-Service bietet eine Änderung beim Rundfunkbeitrag gegen eine Gebühr an. Nun warnt die Verbraucherzentrale vor dieser Website.

Dortmund – Die Rundfunkgebühren sind in Deutschland zuletzt in Diskussion, trotzdem muss sie jeder zahlen. Ab 2025 soll die GEZ noch einmal erhöht werden und Verbraucher zahlen mehr. Und auch Veränderungen im Haushalt oder ein Umzug muss dem Beitragsservice mitgeteilt werden.

„Rundfunkgebühr-Service“: Zehntausende Verbraucher könnten Geld zurückbekommen

Um die Rundfunkgebühren kommen Verbraucher nur selten herum. Wer umgezogen ist, der meldet das am besten direkt und kostenlos bei der Seite des Rundfunkbeitrages. Allerdings hat jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und die Verbraucherzentrale des Bundes den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt. Zahlreiche Nutzer können jetzt Geld zurückbekommen.

Genauer gesagt bietet die Webseite verschiedene Services zum Thema Rundfunkgebühren an. Darunter sind beispielsweise Adressänderungen, An- und Abmeldungen und die Änderung der Bankverbindung (mehr Service-News bei RUHR24).

Zehntausende Verbraucher könnten Geld zurückbekommen: Kosten wurden leicht übersehen

Wie die Verbraucherzentrale auf seiner Website schreibt, war der Grund für die Abmahnung zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern. Die haben den Service genutzt und mussten plötzlich 29,99 Euro zahlen. Offenbar fallen bei einer Änderung beim Rundfunkbeitrag über diese Website Gebühren an. Es handelt sich um versteckte Kosten. Zudem sind entsprechende Änderungen auf der Originalseite des Rundfunkbeitrages kostenlos.

Nach Auffassung der Rechtsexperten der Verbraucherzentrale werden die anfälligen Gebühren nicht „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ angezeigt. Dementsprechend übersehen Verbraucher die Kosten leicht. Des Weiteren verzichteten Verbraucher laut den AGBs auf das 14-tägige Widerrufsrecht. Laut Angaben der Verbraucherzentrale seien mehr als 90.000 Menschen auf den Service „hereingefallen“.

Wegen „Rundfunkgebühr-Service“ Geld zurückbekommen: Verbraucher können Forderung zurückweisen

Laut der Verbraucherzentrale können Verbraucher trotz dieses Verzichts den Widerruf beanspruchen, wenn die nicht richtig darüber aufgeklärt wurden. „Nach Anbieter-Auskunft wurden die Angaben zum Widerrufsrecht in den AGB unter www.service-rundfunkbeitrag.de erst zum 28. Juni 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften geändert“, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Auch Verbraucher, die das Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, können nun die Forderung zurückweisen und das Geld zurückbekommen. Dafür stellt die Verbraucherzentrale ein Formular zur Verfügung, mit dem der Widerruf per Mail an das Unternehmen gesendet werden kann. Damit weisen Kunden die Forderung zurück und können eine Erstattung verlangen.

Verbraucher erhalten Geld zurück: Musterbrief zu „Rundfunkgebühr-Service“ verfügbar

Wer nach diesem Tag den entsprechenden Service genutzt hat und dafür eine Rechnung erhalten hat, der kann das mit einem Musterbrief zurückweisen. Der steht auf der Website der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Auf Anfrage von RUHR24 äußert sich die Seite Service-Rundfunkbeitrag bisher nicht dazu.

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