Rückruf von Sushi-Zutat: Bundesamt warnt vor Gefahr für die Gesundheit
Rückruf von einem Produkt aus Algen. Das Bundesamt warnte bereits 2020.
Deutschland – Immer wieder werden hierzulande Lebensmittel zurückgerufen. Diesmal trifft es ein Produkt, das sich in den vergangenen Jahren einer immer größeren Beliebtheit erfreute: Sushi.
Gericht | Sushi |
Herkunftsland | Japan |
Zutaten (nach Geschmack) | Reis, Fisch, Tofu, Ei, Nori-Blätter |
Rückruf von Sushi-Produkt in Deutschland: Nori-Blätter enthalten zu viel Jod
Konkret geht es bei dem Rückruf nicht um das Sushi selbst, sondern um die sogenannten Nori-Blätter, mit denen die Sushi-Rollen eingerollt werden: „Yutaka Sushi Nori 11g“ der Winkelbauer GmbH. Das betroffene Produkt wurde mit den Mindesthaltbarkeitsdaten vom 4. November 2022, 6. November 2022 und 10. November 2022 ausgezeichnet.
Wie das Unternehmen mitteilt, fehle auf der Verpackung des gerösteten Seetangs ein Hinweis darüber, wie viel von dem Produkt verzehrt werden darf. Dieser sei notwendig, weil sich in dem Seetang viel Jod befinden würde (mehr Rückrufe und Warnungen bei RUHR24).
Sushi von aktuellem Rückruf betroffen: Kunden sollten das Produkt auf keinen Fall verwenden
Der Konsum einer erhöhten Menge Jod kann zu Störungen der Schilddrüsenfunktion führen. Eine Gefährdung der Gesundheit sei bei einer größeren Verzehrmenge des Seetangs daher nicht ausgeschlossen. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Betroffene Kunden sollten das Produkt dort, wo sie es gekauft haben, umgehend zurückbringen. Das Yutaka Sushi Nori in der 11-Gramm-Packung ist unter anderen bei Rewe erhältlich.

Bundesamt warnte bereits 2020 vor zu viel Jod in Sushi-Produkt und der Gesundheitsgefahr
Bereits im Sommer 2020 hat das Bundesamt eine Warnung vor dem übermäßigen Verzehr von Sushi und insbesondere von Nori-Blättern, um die es auch in dem aktuellen Rückruf geht, herausgegeben. Der Grund: Die Blätter enthielten potenziell giftige Schwermetalle wie Aluminium und Arsen, aber auch – zu viel Jod.
Bemängelt wurde schon damals, dass bei acht Prozent der untersuchten Nori-Blätter kein entsprechender Warnhinweis auf der Verpackung angebracht war. Normalerweise muss bei Lebensmitteln, die den Grenzwert an enthaltenem Jod übersteigen, eine Kennzeichnung vorliegen.
Das Bundesamt war deswegen schon damals der Meinung, dass die Algenblätter für Sushi nach allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts so nicht in den Verkauf gelangen dürften.