Rückruf wegen Gesundheitsrisiko: Gewürz wurde massenhaft in Süßigkeiten verarbeitet
Ein Dresdener Unternehmen hat einen XXL-Rückruf. Der Grund ist ein verunreinigtes Gewürz.
Dortmund – Die Firma Emil Reimann GmbH mit Sitz in Dresden (Sachsen) ruft zahlreiche Produkte zurück. Der Grund ist ein verunreinigtes Gewürz. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit handelt es sich um die Zutat „Zimt gemahlen“, der in zahlreichen Süßigkeiten verarbeitet wurde. Auch Rewe ist von dem Rückruf betroffen.
Rückruf von Süßigkeiten: Zimt ist mit 2-Chlorethanol belastet – Gesundheitsgefahr
Das Gewürz Zimt wird in verschiedenen Produkten des Unternehmens genutzt. Bei Kontrollen sind geringe Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, nachgewiesen worden.
Das Unternehmen Emil Reimann GmbH gibt im Rückruf folgende Produkte an:
Dresdener Früchtebrot, 500 Gramm - Charge/Mindestens haltbar bis
2143441/28.01.2022 | 2145211/09.02.2022 | 2146222/17.02.2022 |
2147522/26.02.2022 | 2134533/27.02.2022 | 2138133/20.03.2022 |
2138511/24.03.2022 | 2140111/04.04.2022 | 2141311/13.04.2022 |
2142322/22.04.2022 | 2145441/11.05.2022 | 2149211/06.06.2022 |
2150111/13.06.2022 |
Gebrannte Mandeln, 200 Gramm - Charge/Mindestens haltbar bis
214311/30.01.2022 | 2141111/31.01.2022 | 2144211/01.02.2022 |
2145211/15.02.2022 | 2144311/10.02.2022 | 2146111/20.02.2022 |
2147111/22.02.2022 | 2148311/02.03.2022 | 2148511/05.03.2022 |
2149111/08.03.2022 | 2149311/08.03.2022 | 2148411/31.03.2022 |
Gebrannte Erdnüsse, 200 Gramm - Charge/Mindestens haltbar bis
2145511/08.02.2022 | 2149111/07.03.2022 |
Rückruf von Gewürz: 2-Chlorethanol kann krebserregend und erbgutverändernd sein
Zudem werden auch noch Zimt-Rosinenstollen, 750 Gramm (2139411/31.03.2022) und Zimt-Rosinenstollen, 250 Gramm (2139411/30.01.2022) zurückgerufen. Insgesamt sind also fünf Süßigkeiten von dem Rückruf betroffen – und das auch noch mit zahlreichen unterschiedlichen Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargennummern. Das Früchtebrot wird unter anderem beim Supermarkt Rewe verkauft, wie Merkur.de* berichtet.
In dem aktuellen Gewürzrückruf sind die Stoffe 2-Chlorethanol und Ethylenoxid im Fokus. Die wurden eigentlich dazu eingesetzt, um Bakterien, Viren und Pilze abzutöten. In Deutschland ist der Vorgang eigentlich seit 1981 verboten. Das Problem: In anderen Ländern ist der Einsatz noch erlaubt. So kann es bei Schiffsversand aus anderen Ländern immer wieder zu Problemen kommen.

Der Stoff 2-Chlorethanol, ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, kann eine Gesundheitsgefahr hervorrufen. Schon bei geringen Konzentrationen kann es zu erbgutverändernden und krebserregenden Vorgängen im Körper kommen.
Fünf Süßigkeiten von Rückruf betroffen: Kunden sollen genau hinsehen
2-Chlorethanol ist nach aktuellem Kenntnisstand als gleichwertig zu Ethylenoxid einzustufen. Es sei zwar noch nicht abschließend geklärt, ob der Gefährdungsgrad identisch ist. Dennoch sei es aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ratsam, die Produkte nicht zu verzehren.
Rückruf von Erdnüssen, Mandeln und Früchtebrot wegen Zimt – Kunden können Waren zurückgeben
Die Emil Reimann GmbH weist die Kunden darauf hin, dass die betroffenen Produkte weggeschmissen werden sollten. Nachteil: Kunden bekommen ihr Geld nur unter Vorlage des Kassenbons zurück – dazu sollen Kunden eine Mail an warenrueckruf@emil-reimann.de schicken.
Aktuell gibt es mehrere Rückrufe in Deutschland - so ruft ein Unternehmen Tomaten aufgrund von Pilzbefall zurück. Der Supermarkt Rewe ruft einen französischen Käse aufgrund von Bakterien zurück. *RUHR24 und MERKUR sind Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.