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Rückruf wegen nicht zugelassener Substanzen – Süßigkeit auf keinen Fall essen

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Von: Sven Fekkers

Ein Süßigkeiten-Hersteller muss über einen Rückruf informieren. Die Süßware enthält nicht zugelassene Substanzen und darf daher nicht verkauft werden.

Dortmund – Regelmäßig muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem Verzehr gewisser Nahrungsmittel warnen. Oft sind diese verunreinigt oder enthalten nicht zugelassene Substanzen, wodurch sie von einem Rückruf betroffen sind.

Süßigkeiten-Rückruf: Jelly Straws von „ABC“ enthalten nicht zugelassene Substanzen

Zuletzt wurde beispielsweise Mehl zurückgerufen, weil ein erhöhter Gehalt an Pflanzengiften nachgewiesen wurde. Diesmal gilt der Rückruf vom 22. März 2023 für eine Süßigkeit.

„Von der Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wurden wir darüber informiert, dass das Produkt ‚Jelly Straws, Marke ABC, 260g‘ die nicht zugelassenen Substanzen Carrageen (E407) und Johannisbrotkernmehl (E410) enthält“, teilt das BVL mit. Daher dürfe das Produkt nicht verkauft werden.

Süßigkeiten-Rückruf: Diese Süßware sollte nicht verzehrt werden

Folgende Details sind zu dem Süßigkeiten-Rückruf bekannt:

Produkt: Jelly Straws, Marke ABC

Hersteller/Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH

Inhalt: 260 Gramm

Jelly Straws der Marke ABC vor einem Weingummi-Stand.
Die Süßigkeit „Jelly Straws“ der „Marke ABC“ ist von einem Rückruf betroffen. © Sven Simon/Imago, ABC/Go Asia Deutschland GmbH; Collage: RUHR24

Angaben zu Mindesthaltbarkeitsdatum, möglichen Gefahren oder Warnungen macht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht.

Süßigkeiten-Rückruf von Jelly Straws der Marke „ABC“ – hier wurden sie verkauft

Die vom Rückruf betroffene Süßigkeit könne „in allen „Go Asia“-Filialen zurückgegeben werden“, teilt die Behörde mit. Der entsprechende Kaufpreis würde erstattet.

Hier wurden die zurückgerufenen „Jelly Straws“ der Marke „ABC“ verkauft:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Bremen

Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Doch was ist Carrageen (E407)? Dabei handelt es sich um „einen Mehrfachzucker (langkettiges Polysaccharid). Durch Waschen mit heißem Wasser und anschließendem Kochen in Lauge lässt sich das Polysaccharid aus Algenzellen isolieren“, heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale.

Wissenschaftlich sei bisher nicht geklärt, ob Carrageen als Zusatzstoff für den Menschen tatsächlich gesundheitsschädlich sei. Für Allergiker könne er ein Problem darstellen und in Säuglingsnahrung sollte er nicht verwendet werden, klärt die Verbraucherzentrale auf.

Ebenso wie auch Carrageen wird auch Johannisbrotkernmehl (E410) in der Lebensmittelindustrie unter anderem als Verdickungsmittel eingesetzt. Eine Begründung, warum vor den beiden Substanzen in besagtem Lebensmittel gewarnt wird, bleibt die Behörde jedoch schuldig.

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