Rückruf wegen nicht zugelassener Substanzen – Süßigkeit auf keinen Fall essen
Ein Süßigkeiten-Hersteller muss über einen Rückruf informieren. Die Süßware enthält nicht zugelassene Substanzen und darf daher nicht verkauft werden.
Dortmund – Regelmäßig muss das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem Verzehr gewisser Nahrungsmittel warnen. Oft sind diese verunreinigt oder enthalten nicht zugelassene Substanzen, wodurch sie von einem Rückruf betroffen sind.
Süßigkeiten-Rückruf: Jelly Straws von „ABC“ enthalten nicht zugelassene Substanzen
Zuletzt wurde beispielsweise Mehl zurückgerufen, weil ein erhöhter Gehalt an Pflanzengiften nachgewiesen wurde. Diesmal gilt der Rückruf vom 22. März 2023 für eine Süßigkeit.
„Von der Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wurden wir darüber informiert, dass das Produkt ‚Jelly Straws, Marke ABC, 260g‘ die nicht zugelassenen Substanzen Carrageen (E407) und Johannisbrotkernmehl (E410) enthält“, teilt das BVL mit. Daher dürfe das Produkt nicht verkauft werden.
Süßigkeiten-Rückruf: Diese Süßware sollte nicht verzehrt werden
Folgende Details sind zu dem Süßigkeiten-Rückruf bekannt:
Produkt: Jelly Straws, Marke ABC
Hersteller/Inverkehrbringer: Go Asia Deutschland GmbH
Inhalt: 260 Gramm

Angaben zu Mindesthaltbarkeitsdatum, möglichen Gefahren oder Warnungen macht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht.
Süßigkeiten-Rückruf von Jelly Straws der Marke „ABC“ – hier wurden sie verkauft
Die vom Rückruf betroffene Süßigkeit könne „in allen „Go Asia“-Filialen zurückgegeben werden“, teilt die Behörde mit. Der entsprechende Kaufpreis würde erstattet.
Hier wurden die zurückgerufenen „Jelly Straws“ der Marke „ABC“ verkauft:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Doch was ist Carrageen (E407)? Dabei handelt es sich um „einen Mehrfachzucker (langkettiges Polysaccharid). Durch Waschen mit heißem Wasser und anschließendem Kochen in Lauge lässt sich das Polysaccharid aus Algenzellen isolieren“, heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale.
Wissenschaftlich sei bisher nicht geklärt, ob Carrageen als Zusatzstoff für den Menschen tatsächlich gesundheitsschädlich sei. Für Allergiker könne er ein Problem darstellen und in Säuglingsnahrung sollte er nicht verwendet werden, klärt die Verbraucherzentrale auf.
Ebenso wie auch Carrageen wird auch Johannisbrotkernmehl (E410) in der Lebensmittelindustrie unter anderem als Verdickungsmittel eingesetzt. Eine Begründung, warum vor den beiden Substanzen in besagtem Lebensmittel gewarnt wird, bleibt die Behörde jedoch schuldig.