Kaufland ruft aktuell einen Sportartikel zurück. Bei der Verwendung droht akute Verletzungsgefahr.
Deutschland – Rückruf beim Einzelhandelsriesen Kaufland: Ein Fitnessgerät kann bei Verwendung zu Verletzungen führen. Kunden sollten den Artikel daher in den Filialen zurückgeben – das Geld wird erstattet. (alle Rückrufe und Warnungen auf RUHR24.de)
Kaufland | Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels |
Hauptsitz | Neckarsulm |
Gründung | 1981 |
Kaufland-Rückruf: Diesen Sportartikel besser nicht verwenden, Verletzungen möglich
Alle Jahre wieder findet man in den ersten Monaten des Jahres Sportartikel in den Supermärkten. Denn nach den Feiertagen nehmen sich viele zu Silvester als guten Vorsatz vor, fitter zu werden und Pfunde zu verlieren. Für den Einzelhandel lohnt sich der Verkauf von Sportartikeln daher in dieser Zeit ganz besonders.
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft Kaufland jetzt allerdings ein Fitnessgerät aus der Non-Food-Abteilung zurück. Bei dem vom Rückruf betroffenen Produkt kann sich eine Steckverbindung lösen. Dadurch könnte es zu Verletzungen kommen.
Rückruf: Kaufland warnt vor der Verwendung dieses Fitnessgerätes
Das Fitnessgerät war seit dem 7. Januar in den Kaufland-Filialen erhältlich. Es handelt es sich um einen Expander für das Heimtraining – zur Stärkung der Arm- und Rückenmuskulatur:
- Newcential Cross-Expander
- GTIN: 4337185747427
- Charge: 1234261-4020
Die Artikel mit der entsprechenden Chargennummer sollten auf keinen Fall mehr verwendet werden. Die Chargennummer findet man auf der Rückseite des Mittelstücks.
Rückruf bei Kaufland: Verletzungsgefahr durch Fitnessgerät – wichtige Infos für Kunden
Nach Angaben des Unternehmens wurde das Produkt mittlerweile aus dem Verkauf genommen. Betroffene Kunden können den Expander in allen Kaufland-Märkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet – und das auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Für weitere Fragen können Verbraucher sich an die kostenlose Hotline wenden. Die Nummer lautet: 0800/15 28 352
Rückruf wegen Sicherheitsrisiken – diese Rechte haben Verbraucher
Rückrufe kommen immer häufiger vor. So kam es kürzlich erst zu einem Rückruf bei Kaufland wegen fehlender Allergenkennzeichnung oder zu einem Rückruf bei Netto wegen einem falschen Mindesthaltbarkeitsdatum.
Grundsätzlich haben Kunden immer das Recht, ein Produkt zurückzugeben, wenn von ihm ein Sicherheitsrisiko ausgeht – auch ohne Rückruf. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die verkauften Produkte sicher sind.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale heißt es dazu: „Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden.“ Bei einem Rückruf ist es demnach eigentlich schon zu spät – er ist laut Verbraucherzentrale „die Notbremse“. Den Rückruf sollten betroffene Kunden dabei nicht ignorieren – denn sonst droht der Verlust von Schadenersatzansprüchen.
Rubriklistenbild: © Jens Wolf/dpa, Kaufland; Collage: RUHR24