Achtung nach Verzehr
Rückruf von Käse: Vier Chargen mit üblen Krankheitserregern verunreinigt
Ein Käse-Rückruf sorgt für Aufsehen in den Supermärkten. Wer das betroffene Produkt gegessen hat, könnte eine Listerien-Infektion erleiden.
Dortmund – Käse gehört zu den Lieblingslebensmitteln der Deutschen. Zum Frühstück kommt er auf Brötchen, am Mittag wird der Auflauf damit überbacken und abends landet vielleicht noch eine Scheibe auf dem Brot. Nun erschüttert ein Käse-Rückruf vom 7. Februar die Verbraucherszene. Die französische Firma Tradition Emotion ruft ihren Alpenkäse zurück.
Käse-Rückruf erschüttert Verbraucherszene – französischer Schnittkäse betroffen
Befürchtet wird, dass einzelne Stücke mit Listerien kontaminiert sein könnten, wie aus einer Verbraucherinformation auf Lebensmittelwarnung.de hervorgeht. Der betroffene Käse heißt im Detail: „Tomette des Alpes“. Ein anderer Käse machte vor kurzem Schlagzeilen, weil er zur Mogelpackung des Monats „gekürt“ wurde.
Bei dem Rückruf geht es um die 300 Gramm Packung des französischen Schnittkäses. Betroffen sind folgende Chargen:
- 012722347: M.H.D. 08/02/2023
- 012722357: M.H.D. vom 15.02.2023 bis 01.03.2023
- 012722361: M.H.D. vom 03.03.2023 bis 10.03.2023
- 012723003: M.H.D. vom 15.03.2023 bis 17.03.2023
Französischer Schnittkäse wird zurückgerufen – Listerien-Infektion droht
Das Identitätskennzeichen des Produkts lautet: FR74.280.050CE. Wer etwas von dem kontaminierten Käse gegessen hat, ist mit den Bakterien Listeria Monocytogenes in Kontakt gekommen. Diese können eine Infektion hervorrufen. Nach einer Inkubationszeit von bis zu acht Wochen kommt es meist zu Kopfschmerzen und/oder Fieber.
Laut Lebensmittelwarnung.de sind besonders Kinder, immungeschwächte und ältere Personen sowie Schwangere gefährdet. Bei ihnen können die Symptome auch stärker ausfallen. Deshalb werden Verbraucher, die den Alpenkäse in der letzten Zeit gegessen haben und Symptome spüren, gebeten, zum Arzt zu gehen.
Rückruf von Käse – das müssen betroffene Kunden jetzt wissen
Das Unternehmen lässt allerdings offen, in welchen Supermärkten der Käse verkauft wurde. Verbraucher sollten daher besonders aufpassen, ob sie möglicherweise das vom Rückruf betroffene Produkt zu Hause haben. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit war der „Tomette des Alpes“ aber in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Angebot.
Auch klärt die Firma Tradition Emotion nicht auf, was Kunden machen sollen, wenn sie den Käse gekauft haben. Normalerweise können Lebensmittel, die zurückgerufen werden, in den entsprechenden Einkaufsfilialen zurückgegeben werden und man bekommt sein Geld zurück. Ob das in diesem Fall ebenfalls zutrifft, ist unklar. Essen sollten Verbraucher den Käse aber auf keinen Fall.
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