Bundesamt warnt

Dritter Käse-Rückruf in kurzer Zeit – Finger weg von fünf Sorten

Es ist der dritte Käse-Rückruf, der im Februar 2023 für Aufregung sorgt. Der Grund ist stets der gleiche: Es wurden krankmachende Bakterien gefunden.

Dortmund – Anfang Februar musste die Firma Tradition Emotion vier Chargen einer ihrer Käsesorten zurückrufen. Kurz danach traf es das Unternehmen Laiterie de Vichy – und diesmal sogar gleich doppelt, wie sich nun herausgestellt hat. Nach einem Rückruf von drei Sorten am Freitag (10. Februar) folgt nun die nächste Produktwarnung.

Dritter Käse-Rückruf in kurzer Zeit – französische Firma trifft es gleich doppelt

Wie auch bei dem ersten Käse-Rückruf wurden nun in zwei weiteren Sorten der Käserei Listerien gefunden. Krankheitserreger, mit denen nicht zu spaßen ist, da sie grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen sowie Erbrechen und Durchfall auslösen können.

Die Laiterie de Vichy mit Sitz im französischen Creuzier-le-Neuf informierte am Dienstag (14. Febraur) über den erneuten Nachweis von Listerien in ihren Käse-Produkten. Folgende Käse-Sorten sind diesmal von dem Rückruf betroffen:

  • Produkte: Gaperon brebis und Gaperon chèvre
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zum 18.03.2023
  • Identitätskennzeichen : FR03094002CE
Diese beiden Käse-Sorten sind von dem Rückruf betroffen. Es besteht der Verdacht auf Listerien.

Großer Käse-Rückruf wegen Listerien – Bundesamt warnt vor Verzehr

Das Familienunternehmen selbst gibt keine Mitteilung zu dem Rückruf heraus. Es informierte lediglich die zuständigen Behörden – dazu zählt in Deutschland unter anderem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Behörde veröffentlichte die Warnung umgehend am Mittwoch (14. Februar).

Laut dem BVL besteht bei den beiden Käse-Sorten der „Verdacht auf Kontamination mit unerwünschten Bakterien Listeria Monocytogenes“ – Stäbchenbakterien, die fast überall in der Umwelt vorkommen können. Allerdings ist für den Menschen vor allem die genannte Spezies problematisch, da sie eine Listeriose auslösen kann.

Wie erfährt die Öffentlichkeit von einem Rückruf?

Erkennt ein Unternehmer im Rahmen von Eigenkontrollen, dass ein von ihm hergestelltes Produkt den Anforderungen der Sicherheit nicht entspricht, so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende Produkt vom Markt zunehmen – die sogenannte Rücknahme. Wenn das Produkt bereits im Handel ist, muss der Unternehmer die Verbraucher über die Rücknahme informieren und er ruft das betroffene Produkt zurück.

In beiden Fällen unterrichtet das Unternehmen seine zuständige Behörde vor Ort (zum Beispiel die Lebensmittelüberwachungsämter). Die Ämter vor Ort leiten die Informationen zum Rückruf an die oberen Landesbehörden (Landesministerien oder -ämter) weiter, welche dann die Mitteilung unter lebensmittelwarnung.de veröffentlichen. Für den öffentlichen Rückruf (zum Beispiel Aushänge in Supermärkten) ist in der Regel der Unternehmer selbst verantwortlich.

Rückruf wegen Listerien – Verbraucherzentrale klärt über Symptome und Behandlung auf

Laut der Verbraucherzentrale und dem Robert Koch-Institut gehört die Listeriose zu den häufigsten lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten. Bei gesunden Menschen verläuft die Erkrankung in der Regel mild oder sogar symptomlos. Riskant ist die Listeriose allerdings für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Ältere, Neugeborene oder Schwangere. Dann kann die Infektion sogar lebensbedrohlich werden, denn sie kann zu einer Hirnhaut- und Gehirnentzündung oder Blutvergiftung führen.

Typische Symptome sind eine fieberhafte Reaktion, Erbrechen und Durchfall, ähnlich einer Magen-Darm-Grippe, sowie Glieder- und Muskelschmerzen, Abgeschlagenheit und Krankheitsgefühl. Normalerweise sollten die Beschwerden innerhalb weniger Tage laut der Verbraucherzentrale wieder abklingen. Ist das nicht der Fall, sollte man unbedingt einen Arzt aufsuchen. Behandelt wird eine Listeriose normalerweise mit Antibiotika.

Das Fatale: Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Listeriose (Inkubationszeit) beträgt in der Regel zwischen 3 und 70 Tagen (meist etwa 3 Wochen) – den betroffenen Verbrauchern kann es dadurch oftmals gar nicht bewusst sein, dass sie sich möglicherweise mit Listerien infiziert haben.

Hinzu kommt, dass die Bakterien echte Überlebenskünstler sind. Sie sind widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse und können sich sogar bei Kühlschranktemperaturen vermehren. Erst das vollständige Erhitzen von Lebensmitteln bei mehr als 70 Grad länger als zwei Minuten tötet die Erreger ab.

Großer Käse-Rückruf von drei Sorten – das müssen betroffene Kunden jetzt wissen

Deshalb ist es auch wenig verwunderlich, dass rohe Lebensmittel wie etwa rohe Fleischerzeugnisse, Räucherlachs oder Rohmilchkäse mit Listerien verunreinigt sind. Der aktuelle Käse-Rückruf bestätigt das. Die genannten Risikogruppen sollten daher unbedingt auf diese Lebensmittel verzichten.

Das BVL rät aber auch allen anderen dringend vom Verzehr der aktuell betroffenen Käsesorten ab. Allerdings lassen sowohl die Behörde als auch die französische Käserei offen, wo der Käse angeboten wurde. Das Bundesamt gibt lediglich an, dass der Rückruf vorerst nur für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt.

Recherchen von RUIHR24 ergaben, dass der Käse seltener in Supermärkten wie Edeka oder Rewe verkauft wird. Eher sind die Produkte im Fachhandel, in Feinkostgeschäften, an der Käsetheke oder auf Wochenmärkten zu finden. Auch im Onlineshop der Käserei Laiterie de Vichy ist er erhältlich. Kunden, die hier also gerne einkaufen, sollten unbedingt nachsehen, ob sie die genannten Käsesorten gekauft haben.

Rubriklistenbild: © U. J. Alexander/Imago

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