Rückruf wegen krebserregendem Stoff – Gewürz bloß nicht verwenden
Ein Gewürz ist von einem Rückruf betroffen. Es wurde eine deutliche Überschreitung des krebserregenden Stoffes Ethylenoxid nachgewiesen.
Dortmund – Lebensmittel unterliegen in Deutschland strengen Auflagen und Kontrollen. Daher können sie des Öfteren von Rückrufen betroffen sein.
Gewürz Kurkuma: Rückruf wegen „deutlicher Überschreitung“ von krebserregendem Stoff Ethylenoxid
So auch in diesem Falle, in dem das farblose Gas Ethylenoxid im Gewürz Kurkuma nachgewiesen wurde. „In manchen Ländern wird es zum Beispiel als Entkeimungs- und Begasungsmittel zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.
In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid für die Lebensmittelerzeugung seit 1981 verboten. Für die Europäische Union (EU) gilt das seit 1991. Anders ist dies beispielsweise in Ländern wie Indien, der Türkei, China, den USA oder auch Kanada. „Dort kann Ethylenoxid mitunter eingesetzt werden“, heißt es weiter.
Durch Importe kann es daher dennoch vorkommen, dass belastete Produkte in den Handel kommen. Seit 2020 wurden von der EU-Kommission verschärfte Einführungsbeschränkungen beschlossen.
Gewürz-Rückruf: Kurkuma enthält krebserregenden Stoff Ethylenoxid – deutliche Überschreitung
Diesmal muss der Inverkehrbringer, die Orient Gate GmbH, wegen „Rückstände aus Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln“ einen Rückruf für das Gewürz Kurkuma veranlassen. Für den unerwünschten Stoff Ethylenoxid liegt eine „deutliche Überschreitung der Aufnahmemenge geringer Besorgnis vor“, heißt es in einer Warnung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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„Die Aufnahmemenge geringer Besorgnis ist ein Orientierungswert für die Behörden des Risikomanagements, wie dringlich Maßnahmen zur Verringerung des gesundheitlichen Risikos sind, das von einem erbgutverändernden und krebserzeugenden Stoff in einem Lebensmittel ausgeht. Die Aufnahmemenge geringer Besorgnis von 0,037 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht ist somit kein toxikologischer Grenzwert, unterhalb dessen gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind“, klärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf.
Gewürz-Rückruf: Details zum mit Ethylenoxid belasteten Kurkuma
Folgende Details sind zu dem Gewürz-Rückruf bekannt:
Hersteller/Inverkehrbringer | Orient Gate GmbH |
Produkt | Kurkuma |
Marke | Abido |
Inhalt | 50 Gramm |
Mindesthaltbarkeitsdatum | 02.04.2024 |
Los-Kennzeichnung | 2-4-21/5372 |

Gewürz-Rückruf: Verunreinigtes Kurkuma wurde in folgenden Bundesländer verkauft
Vertrieben wird das zurückgerufene Gewürz Kurkuma der Orient Gate GmbH in den folgenden Bundesländern (alphabetisch):
Baden-Württemberg |
Bayern |
Berlin |
Hamburg |
Nordrhein-Westfalen |
Sachsen |
Sachsen-Anhalt |
Falls Lebensmittel, wie in diesem Fall, die Grenzwerte für Ethylenoxid überschreiten, gelten sie „für den menschlichen Verzehr als ungeeignet und sind somit nicht sicher respektive nicht verkehrsfähig“, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das zurückgerufene Kurkuma sollte somit keinesfalls verzehrt, sondern umgetauscht oder entsorgt werden. Zuletzt wurde auch ein Obst-Snack wegen möglicher Glassplitter zurückgerufen. Er könnte nach dem Verzehr zu Verletzungen führen.