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Rückruf: Gewürz wegen erbgutschädigendem Stoff bloß nicht verwenden

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Von: Katharina Küpper

In Deutschland gibt es wieder einen Gewürz-Rückruf. Das betroffene Produkt ist mit einem Stoff belastet, der in der EU verboten ist.

Dortmund – Ob Bakterien, Pestizide oder krebserregende Stoffe: In Deutschland kann ein Gewürz-Rückruf unterschiedliche Gründe haben. Im aktuellen Fall ist Kreuzkümmel mit erbgutschädigenden Insektizid belastet (mehr Rückrufe und Warnungen bei RUHR24).

Gewürz-Rückruf von Kreuzkümmel: Gefährlicher Stoff ist erbgutschädigend

Es handelt sich um ein Produkt der Marke Zergil Spices & Herbs, von der erst kürzlich Curry-Pulver zurückgerufen wurde. Das jetzt betroffene Gewürz Kreuzkümmel ist demnach mit einem Insektizid belastet: „Wir bedauern mitteilen zu müssen, dass bei einer Routineuntersuchung des Kreuzkümmel-Produkts ein erhöhter Pestizidgehalt an Chlorpyrifos festgestellt wurde“, schreibt der Hersteller in der Mitteilung.

Es handelt sich dabei um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 1. August 2024. Ausgerufen hat der Hersteller den Rückruf am 3. Mai 2023. Die genaue Produktbeschreibung lautet:

Erbgutschädigendes Insektizid in der EU verboten: Kreuzkümmel wird zurückgerufen

Chlorpyrifos und Chlorpyrifosmethyl ist seit Anfang 2020 in der Europäischen Union verboten. Grund dafür ist die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Behörde äußerte „Bedenken hinsichtlich möglicher erbgutschädigender (genotoxischer) Wirkungen und neurologischer Effekte während der Entwicklung“.

Unterstützt werde diese Meinung „durch epidemiologische Daten, die Auswirkungen auf Kinder zeigen“. Es soll schädliche Auswirkung auf die Entwicklung des kindlichen Gehirns haben.

Kreuzkümmel
Es gibt einen Gewürz-Rückruf in Deutschland: Kreuzkümmel ist mit gefährlichem Stoff belastet. © Yayla Türk Lebensmittelvertrieb GmbH

Das Insektizid wird unter anderem für Gewürze wie Kreuzkümmel, Tee oder Obst verwendet. Zwar ist es in der EU verboten, dennoch können via Importe Lebensmittel, die damit behandelt wurden, ihren Weg ins Supermarkt-Regal finden, wie das Pestizid-Aktions-Netzwerk (Pan) erklärt. Wer nun also einen vom Rückruf betroffenen Kreuzkümmel gekauft hat, dem rät der Hersteller „dringend“ davon ab, das betroffene Produkt zu verzehren.

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