Gesundheitsgefahr

Gewürz-Rückruf wegen hochgiftigem Stoff – Nieren- und Leberschaden drohen

Ein Hersteller ruft eine Gewürzmischung wegen akuter Gesundheitsgefahr zurück. Das müssen Kunden nun über den Rückruf wissen.

NRW – Wenn beim Essen die richtige Würze fehlt, ist der erhoffte kulinarische Genuss schnell dahin. Um dem zuvorzukommen, ist das Gewürz-Sortiment zahlloser Verbraucher in der heimischen Küche wohl breit aufgestellt. Ein Gewürz sollte allerdings umgehend aus dem Regal verschwinden. Der Hersteller musste wegen akuter Gesundheitsgefahr einen Rückruf einleiten.

Hersteller muss einen Gewürz-Rückruf veranlassen – für Verbraucher besteht Gesundheitsgefahr

Das Produkt darf laut Hersteller „nicht verkauft werden“, da es die Gesundheit der Konsumenten „beeinträchtigen“ könne. Das Unternehmen warnt in seiner Pressemitteilung vom 13. März vor dem folgenden Gewürz.

  • Hersteller: IDEAL CASH & CARRY – Großhandel für asiatische Lebensmittel,
    Bertha-von-Suttner-Str. 2, 64560 Riedstadt
  • Produkt: Shan Chapli Kabab – Würzmischung
  • Verpackungseinheit: 100 Gramm
  • Haltbarkeit: 10.10.2025
  • Los-Kennzeichnung: Barcode: 788821036025
Der Hersteller muss seine Gewürzmischung wegen akuter Gesundheitsgefahr zurückrufen.

Hersteller findet das Gift 2-Chlorethanol in einem Gewürz und leitet einen Rückruf ein

Der Grund: Im zurückgerufenen Gewürz wurde das Gift 2-Chlorethanol nachgewiesen. Laut dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) ist die Chemikalie besonders gefährlich.

Dementsprechend müsse der Kontakt mit der Flüssigkeit sowie den Dämpfen des Gifts „unbedingt vermieden werden“. Wird 2-Chlorethanol eingeatmet, kann sich dies durch Symptome wie gereizte Augen und Atemwege bemerkbar machen.

Bundesinstitut warnt Verbraucher vor Kontakt mit dem Gift im zurückgerufenen Gewürz

Außerdem könne es durch das Gift zu Schäden an der Niere und der Leber kommen. Ein weiteres Symptom ist zudem eine Lähmung des Zentralnervensystems. Die Aufnahme der Chemikalie über die Haut habe laut dem BVLK in der Vergangenheit „mehrfach zu Todesfällen geführt“.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt außerdem, dass „Hinweise aus Tierstudien auf eine erbgutverändernde Wirkung“ gebe. Auch eine „krebserzeugende Wirkung“ könne nicht „mit hinreichender Sicherheit“ ausgeschlossen werden.

Ein Hersteller muss seine Gewürzmischung wegen akuter Gesundheitsgefahr aus dem Verkauf nehmen.

Gewürz-Rückruf bisher noch nicht überall angekommen – Produkt weiterhin im Umlauf

Trotz dieser Gefahren ist das vom Rückruf betroffene Gewürz weiterhin im Umlauf, so zum Beispiel auf der Plattform „Hello Bazaar“. Der Lebensmittelversand „Indische Lebensmittel Online.de“ hat das Produkt hingegen nicht mehr vorrätig.

Der Hersteller bittet seine Kunden, das Produkt in den jeweiligen Verkaufsstätten zurückzugeben. Der Kaufpreis werde „selbstverständlich zurückerstattet“. Wie das Gift in die zurückgerufene Gewürzmischung gekommen ist, erklärte das Unternehmen hingegen nicht.

Das betroffene Gewürz wurde neben Nordrhein-Westfalen auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verkauft. Im Jahr 2023 ist es bereits mehrfach zu Gewürz-Rückrufen gekommen.

Rubriklistenbild: © Markus Mainka/Design Pics/Imago

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