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Edeka-Rückruf: Innere Verletzungen drohen bei Verzehr von Produkt

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Von: Malin Annika Miechowski

Gewürze geben jeder Mahlzeit erst die besondere Note. Eine Sorte sollten Kunden allerdings vorsichtshalber bei Edeka wegen eines Rückrufes zurückgeben.

Dortmund – Der Wochenend-Einkauf schmerzt Kunden nicht nur beim Blick ins Portemonnaie. Immer wieder kommt es zu Rückrufen, wie kürzlich bei mehreren Käse-Produkten. Nun kommt ein weiterer Artikel dazu, der vor allem bei Hobby-Köchen nicht im Regal fehlen darf.

Nach Streit wegen Schoko-Riegel: Edeka muss wegen Rückruf nächstes Produkt entfernen

Der Supermarkt mit dem blau-gelben Logo hat es aktuell nicht leicht. Dafür sorgt etwa der Streit zwischen Edeka und dem Süßwaren-Hersteller Mars, weshalb zahlreiche Produkte aus den Regalen entfernt wurden. Mit dem neuen Rückruf folgt ein weiterer Tiefschlag für das Unternehmen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt die Kunden aktuell vor einem Gewürz, das bislang Edeka erhältlich war. Dabei handelt es sich um die ganzen Malaya Nelken der Firma Fa. Dr. Esswein & Co. GmbH in der 25 Gramm-Packung. Die betroffene Ware hat zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 13. Dezember 2025, 28. Dezember 2025 oder 02. Januar 2026.

Produkt-Warnung bei Edeka: Fremdkörper in Gewürz entdeckt

Wer ein solches Produkt bereits Zuhause hat, soll es stattdessen zu einer Filiale von Edeka zurückbringen. Ist auf der Verpackung der Nelken ein anderes Mindesthaltbarkeitsdatum als die aufgeführten aufgedruckt, können Konsumenten zunächst durchatmen (weitere Rückrufe und Warnungen bei RUHR24).

Gewürz-Nelken als Portion auf einer Schaufel
Bei Supermarkt Edeka gibt es aktuell einen Rückruf von Gewürz-Nelken. © C.Hardt/ Future Image/ Imago

Im Gegensatz zum Rückruf von Brot, bei dem giftige Rückstände nachgewiesen wurden, geht es bei der Warnung vor Nelken um einen Fremdkörper.„Es wurden Steine in den Verpackungen gefunden“, heißt es in der Warnung. Daher sollten Verbraucher davon absehen, die Nelken weiterhin zu verwenden. Wer sich das Produkt trotzdem einverleibt, der riskiert gesundheitliche Folgen. So seien „Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie Zahnschäden“ nicht ausgeschlossen.

Dass sich die aktuelle Produkt-Warnung um ein Gewürz dreht, ist kein Einzelfall. So steht bereits Kreuzkümmel im Fokus, da in der Ware ein gefährlicher Stoff nachgewiesen wurde, der Erbgut schädigend sein kann. Das enthaltene Insektizid ist sogar in der EU verboten.

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