Drastischer Fehler

Rückruf nach fatalem Hersteller-Fehler – Bundesamt warnt

Verbraucher aufgepasst! Ein Gewürz ist von einem Rückruf betroffen. Es enthält ein für viele Menschen riskantes Allergen.

Dortmund – Wer sein Essen gerne scharf würzt, sollte aktuell seinen Vorrat an Gewürzen überprüfen. Denn ein Chili-Gewürz ist von einem Rückruf betroffen. Es wurde Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zufolge fast deutschlandweit in Asia-Supermärkten verkauft.

Dringender Gewürz-Rückruf wegen fehlerhafter Deklaration

Konkret geht es bei dem Gewürz-Rückruf um eine Chili-Sorte der Marke „Afroase“. Der Hersteller und Inverkehrbringer Asia Express Food informierte am Mittwoch (1. März) darüber, dass in einem seiner Produkte möglicherweise Rückstände von Erdnüssen enthalten sein können – obwohl das nicht deklariert wurde.

Für Personen mit einer Erdnuss-Allergie kann das folgenschwer enden. Das Unternehmen bittet seine Kunden daher dringend, das Gewürz nicht zu verwenden. Folgende Details zu dem aktuellen Rückruf sind bekannt:

  • Produkt: Pepper Hot Ground
  • Marke: Afroase
  • Inhalt: 80 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 01.05.2023
  • Artikelnummer: 4455-9
  • Los-Kennzeichnung: GC79.21/273
Das Gewürz „Pepper Hot Ground“ der Marke „Afroase“ ist von einem Rückruf betroffen.

Dringender Gewürz-Rückruf – diese Symptome drohen bei Verzehr

Der Hersteller klärt auf, dass in dem Gewürz das „Allergen Erdnuss (Eiweiß) nachgewiesen wurde, obwohl dies nicht deklariert wurde“. Laut der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) gehört die Erdnuss zu den Lebensmitteln, die besonders häufig schwere allergische Reaktionen hervorrufen können.

In Europa seien es insgesamt rund 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung, die an einer Erdnuss-Allergie leiden, so die ECARF. In der Regel würden Betroffene auf bestimmte Proteine der Erdnuss reagieren. Mögliche Symptome können dann auftreten: Die Schleimhaut im Mund- und Rachenraum kann wenige Minuten bis Stunden nach der Aufnahme kribbeln oder anschwellen.

Auch Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall nennt die ECARF als mögliche Symptome. Ebenso wie Juckreiz, Rötungen oder Nesselsucht sowie ein allergischer Schnupfen oder asthmatische Beschwerden. In seltenen und besonders schlimmen Fällen droht ein anaphylaktischer Schock mit Atemnot und Kreislaufstillstand.

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Rückruf von Chili-Gewürz – das sollten betroffene Kunden jetzt wissen

Laut dem Forschungsinstitut ist es daher gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Lebensmittel, die Erdnüsse enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Produkte, die keine Erdnüsse enthalten, können trotzdem Spuren der Hülsenfrucht aufweisen, wenn im Herstellungsbetrieb Erdnüsse verarbeitet werden. Die Angabe „kann Spuren von Erdnuss enthalten“ ist allerdings bislang freiwillig.

Für Personen, die an einer Erdnuss-Allergie leiden, ist es daher nicht immer einfach zu erkennen, ob das Allergen enthalten ist oder nicht – vor allem, da oftmals schon „Spuren von Erdnuss“ ausreichen, um Symptome auszulösen. Bei dem von dem Rückruf betroffenen Gewürz handelt es sich ebenfalls um „Spuren“ von Erdnüssen. Diese sind allerdings nicht angegeben, weshalb der Hersteller den Verkaufsstopp veranlasst hat.

Denn normalerweise kommen in dem Gewürz „Pepper Hot Ground“ keine Erdnüsse vor. Es handelt sich dabei um eine im Nordwesten Afrikas vorkommende Chili-Sorte, die als besonders scharf gilt.

Rückruf wegen fehlender Angaben – Gewürz wurde fast in ganz Deutschland verkauft

Egal, ob mit oder ohne Erdnuss-Allergie bittet der Hersteller seine Kunden, das Gewürz auf keinen Fall zu verwenden. Er ruft dazu auf, dass sie es an die Verkaufsstelle zurückgeben sollen. Allerdings fehlt jeglicher Hinweis, wo das Gewürz überall verkauft wurde.

RUHR24-Recherchen ergaben, dass die Marke oft im Sortiment von Asia-Supermärkten zu finden ist. Aber auch in diversen Online-Shops kann man das Gewürz kaufen. Das BVL ergänzt außerdem, dass das Chili-Gewürz in fast ganz Deutschland verkauft wurde. Folgende Bundesländer seien demnach von dem Rückruf betroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Rubriklistenbild: © Cord/Imago

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