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Rückruf wegen Gift-Rückständen – Brot auf keinen Fall essen

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Von: Lisa Bender

Aktuell häufen sich wieder die Rückrufe. Nach Leinsamen und Gewürzen trifft es nun ein Lebensmittel, das zu den Liebsten der Deutschen gehört.

Dortmund – Laut dem Verband des Deutschen Bäckerhandwerks essen die Deutschen rund 87 Kilogramm Brot pro Kopf im Jahr – das sind etwa 238 Gramm am Tag (Stand: 2022). Ausgerechnet das „Lieblingsessen“ ist jetzt von einem Rückruf betroffen. Der Hersteller rät dringend vom Verzehr ab.

Rückruf wegen Gift-Rückständen – Brot auf keinen Fall essen

Konkret geht es bei dem aktuellen Rückruf um drei Sorten eines sogenannten Teff-Brotes. Teff ist ein Urgetreide, das seinen Ursprung in Äthiopien hat. Es ist auch als Zwerghirse bekannt und gilt – nachdem es lange in Vergessenheit geraten war – inzwischen wieder als Superfood.

Allerdings ist das Superfood nicht zum ersten Mal von einem Rückruf betroffen. Erst im März 2023 musste die Firma Bauckhof fünf Chargen Teff-Mehl zurückrufen. Der Grund war auch, wie bei der aktuellen Warnung, der Nachweis von Tropanalkaloiden, ein nicht ganz ungefährliches Pflanzengift.

Großer Brot-Rückruf – Nachweis von Pflanzengift in drei Sorten

Diesmal sind von dem Rückruf drei Brot-Sorten der Marke „3Pauly“ betroffen, eine Traditionsmarke, die Brot, Mehl, Gebäck, Müsli und Nudeln herstellt und diese unter anderem in Bioläden und Reformhäusern, Apotheken oder ausgewählten Supermärkten verkauft. Unter anderem bei Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit sind die Produkte sehr beliebt.

Das Brot ist aber aufgrund der Pflanzengift-Rückstände für alle Verbraucher nicht ganz unbedenklich. Der Hersteller Vitana Gesunde Ernährung GmbH rät daher dringend vom Verzehr der Brot-Sorten ab und nennt folgende Details zu der Produktwarnung:

Drei Brot-Sorten der Marke 3Pauly sind von einem Rückruf betroffen.
Diese drei Brot-Sorten sind aktuell von einem Rückruf betroffen. Es wurden Pflanzengifte nachgewiesen. © Zoonar/Imago; Vitana Gesunde Ernährung GmbH; Collage: RUHR24

Rückruf wegen Pflanzengift – drei Brot-Sorten unbedingt zurückgeben

So teilte die Vitana Gesunde Ernährung GmbH am Mittwoch (3. Mai) mit, dass im verarbeiteten Teff-Mehl ein erhöhter Wert an Tropanalkaloiden in den Fertigprodukten nicht auszuschließen sei. Dies habe man im Rahmen eine Routinekontrolle festgestellt. Das Unternehmen habe aber umgehend reagiert, die betroffenen Chargen aus dem Verkauf genommen und den Rückruf veranlasst.

Doch wie bedenklich sind die Pflanzengifte, wenn Verbraucher das Brot nun möglicherweise bereits gekauft oder sogar verzehrt haben? Laut dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz handelt es sich bei Tropanalkaloide, um natürlich vorkommende Pflanzengiftstoffe.

Sie können Lebensmittel verunreinigen, wenn während oder nach der Ernte Samen von Nachtschattengewächsen wie Bilsenkraut oder Stechapfel nicht sorgfältig genug entfernt wurden. Im konventionellen Ackerbau soll das durch den Einsatz von Herbiziden, also Spritzmitteln, verhindert werden.

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Rückruf von Brot wegen „hochgiftigen Pflanzenstoffen“ – diese Symptome drohen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ergänzt, dass schon geringe Verzehrmengen bei den Verbrauchern Symptome auslösen können. Die Behörde nennt Herzrasen, Benommenheit, Kopfschmerzen oder Übelkeit als mögliche Symptome. Kinder würden besonders empfindlich auf die Giftstoffe reagieren, weshalb hier bei ersten Anzeichen der Gang zum Arzt dringend empfohlen wird.

Laut Öko-Test sind Tropanalkaloide hochgiftig. „Bereits in niedriger Dosierung beeinflussen sie die Herzfrequenz und das zentrale Nervensystem. Innerhalb von fünf bis 30 Minuten können sie Vergiftungserscheinungen auslösen“, betont Johanna Michl, Öko-Test-Projektleiterin und Lebensmittelchemikerin.

Dass sich die Zahl der Rückrufe in den letzten Jahren aufgrund der Pflanzengifte zu häufen scheint, mag unter anderem daran liegen, dass die Europäische Kommission Ende August 2021 neue Höchstgehalte für Tropanalkaloide festgelegt hat. Die neuen Grenzwerte traten ab dem 1. September 2022 in Kraft. Seitdem gelten folgende Höchstgehalte unter anderem für folgende Lebensmittel:

Hersteller klärt über Rückruf auf – das müssen betroffene Kunden jetzt wissen

Das Unternehmen bietet seinen Kunden an, das vom Rückruf betroffene Brot in der entsprechenden Filiale zurückzugeben. Der Kaufpreis sollte selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet werden. Allerdings gibt die Firma nicht genau an, in welchen Einkaufsstätten die Brote verkauft wurden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ergänzt, dass vorerst Supermärkte und Bioläden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen von dem Rückruf betroffen seien.

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