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Rentenerhöhung 2023: Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

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Von: Sven Fekkers

Die Renten steigen deutlich. Müssen durch die Rentenerhöhung Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Steuern zahlen?

Dortmund – Im Juli 2023 dürfen sich Rentner und Rentnerinnen über eine saftige Rentenerhöhung freuen. Im Westen steigen die Altersbezüge um 4,39 Prozent. Ruheständler im Osten Deutschlands dürfen sich über 5,86 Prozent mehr Rente freuen. Im Vorjahr waren es sogar 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten. Doch wird die Steigerung dadurch getrübt, dass man jetzt Steuern zahlen muss? RUHR24 klärt auf.

Rentenerhöhung: Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

In regelmäßigen Abständen dürfen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland über eine Rentenerhöhung freuen. Dabei stellt sich die Frage, ob man durch die monatlich höheren Bezüge plötzlich in die Steuerpflicht fällt?

Während das Finanzamt bis 2039 einen Rentenfreibetrag – das ist der Teil der Rente, der nicht besteuert werden muss – berechnet, erhöhen „künftige Rentenanpassungen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig“, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Rentenerhöhung: Steuer, Rente und Rentenfreibetrag – das müssen Rentner wissen

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag? Hierzu heißt es bei der DRV: „Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns […] Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte.“

Folgende Tabelle zeigt die Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags.

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in ProzentProzentsatz für Rentenfreibetrag
Bis 20055050
20065248
20075446
20085644
20095842
20106040
20116238
20126436
20136634
20146832
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
20238317

Rentenerhöhung: So wird der Rentenfreibetrag berechnet

Wer also bereits im Jahr 2004 Rente bezog, muss 50 Prozent seiner Rente besteuern. Bei einer Jahresbruttorente von 12.000 Euro würde sich somit ein Rentenfreibetrag von 6000 Euro ergeben. Die restlichen 6000 Euro wären somit (theoretisch) steuerpflichtig.

„Im Jahr 2021 beträgt die Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 15.440 Euro. Der ‚Rentenfreibetrag‘ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt das zu versteuernde Renteneinkommen von 6000 Euro auf 9440 Euro“, heißt es in einer Beispielrechnung der DRV.

Die Fotocollage zeigt Geldscheine neben einem Rentnerehepaar.
Der Rentenfreibetrag variiert je nach Renteneintrittsjahr und bleibt danach unverändert. © Michael Gstettenbauer/Imago; Felix Schlikis/Lobeca/Imago; Collage: RUHR24

Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch Steuern gezahlt werden müssen. Denn an dieser Stelle kommt der sogenannte Grundfreibetrag ins Spiel. Dieser lag im Jahr 2021 bei 9744 Euro. In dem Beispiel der Deutschen Rentenversicherung müssten folglich keine Steuern gezahlt werden.

Rentenerhöhung: Rentner müssen dank Grundfreibetrag keine Steuerzahlung fürchten

Doch wie stellt sich die Situation für Rentnerinnen und Rentner für 2023 nach der Rentenerhöhung aus dem Jahr 2022 dar? Dass allein durch die gesteigerten Rentenbezüge eine „Steuerpflicht entsteht oder aber die Steuerzahlungen höher ausfallen“, müssen Rentnerinnen und Rentner laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) nicht befürchten.

Das wird durch die „deutliche Anhebung des sogenannten steuerlichen Grundfreibetrags um 603 Euro auf 10.347 Euro verhindert“, berichtet der BVL. „Auch diejenigen Rentner, die bereits Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, werden 2022 aufgrund des erhöhten Grundfreibetrags und des verbesserten Steuertarifs von einer weiteren Steuererhöhung verschont“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVL. Daran würde auch die steuerpflichtige Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro nichts ändern.

Rentenerhöhung: Ab dieser Rente müssen Rentner in Deutschland Steuern zahlen

Doch ab welcher Rentenhöhe müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Steuern zahlen? Aus einer Berechnung des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine geht hervor, dass ein Ruheständler, der „2022 in Rente ging und im Jahr 2022 ausschließlich maximal 14.768 Euro gesetzliche Bruttorente inklusive der 300-Euro-Energiepreispauschale bezogen hat“, keine Steuern zahlen muss.

Rentenerhöhung: Das müssen Rentner beachten, falls sie doch Steuern zahlen müssen

Für die Rentnerinnen und Rentner, deren Rente über den in der Grafik dargestellten Beträgen liegt, rät der Erich Nöll: „Grundsätzlich sollten alle Rentner, die Steuern entrichten müssen, darauf achten, dass alle möglichen Abzugspositionen angesetzt werden. Jeder sollte nur so viel Steuern wie nötig zahlen. Deshalb ist eine sorgfältig ausgefüllte Steuerklärung wichtig.“

Das Finanzamt müsse neben dem Rentenfreibetrag auch Ausgabeposten wie die Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten, Spenden, Aufwendungen für Handwerker und Helfer im Haushalt steuermindernd berücksichtigen, heißt es beim BVL. „Dadurch werden häufig auch dann, wenn die Rente über den Werten […] liegt, nach Abgabe der Steuererklärung keine Steuern fällig“, erklärt Erich Nöll.

Der Grundfreibetrag steigt im Übrigen auch in 2023 und 2024. „Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen“, heißt es beim Bundesministerium der Finanzen.

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