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Rentenlücke berechnen – 20 Millionen Menschen müssen dringend handeln

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Von: Sven Fekkers

Hohe Rentenlücken erhöhen die Gefahr von Altersarmut. Durch einen einfachen Trick kann man sie jedoch reduzieren oder sogar umgehen.

Dortmund – Mit 16 die Schule abschließen, danach eine dreijährige Ausbildung absolvieren und dann mit 67 – oder eher – in die verdiente Altersrente. Einen ähnlichen Lebenslauf können heute immer weniger Menschen in Deutschland vorweisen. Durch unterschiedliche Lebensumstände können sogar größere Rentenlücken entstanden sein.

Rentenlücke und wodurch sie entstehen kann: Das müssen Rentner wissen

Was bezeichnen Fachleute genau als Renten- oder Vorsorgelücke? Damit wird in der Regel die Differenz zwischen dem letzten monatlichen Nettoeinkommen vor Renteneintritt und der tatsächlichen Rente bezeichnet. Jene Diskrepanz fällt besonders dann hoch aus, wenn nicht genügend oder nicht durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt wurde, da die Höhe der Rente von den gezahlten Beiträgen abhängt.

Ein zu langes Studium, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen: Die Gründe, warum Rentenlücken entstehen oder eventuell entstanden sind, sind vielfältig. Dennoch erhöhen sie unweigerlich die Gefahr von Altersarmut, von der Frauen überproportional oft betroffen sind.

Rentenlücke schließen: Freiwillige Beitragszahlungen reduzieren Altersarmut

Des Weiteren sorgen die lästigen Fehlstellen dafür, dass die für eine etwaige Frührente ab 63 erforderlichen Beitragsjahre nicht erreicht werden. Was vielen Bundesbürgern bislang unbekannt ist, ist die Tatsache, dass diese Rentenlücken auch minimiert werden können.

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Eine automatische Lücke bei den Beitragsjahren entsteht beispielsweise zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, in der viele Bürger noch die Schulbank drücken. Laut dem Portal Ihre Vorsorge zählt jenes Schuljahr in der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch nicht als Anrechnungszeit. Jene Leerstelle lässt sich jedoch durch freiwillige Beitragszahlungen schließen. Seinen Versicherungsverlauf, eine Lückenauskunft und weitere Informationen kann man hier bei der Rentenversicherung einsehen und erfragen.

Rentenlücke schließen – Gefahr von Altersarmut reduzieren: Wichtige Infos zu freiwilligen Rentenbeiträgen

Was muss man hierzu wissen? Bei der Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen gibt es sowohl eine Ober- als auch eine Untergrenze. Für 2023 gilt ein maximaler Beitrag von monatlich 1357,80 Euro. Wem das zu viel ist, um die Rentenlücke zu schließen und so die Gefahr der Altersarmut zu reduzieren, der kann seine Zahlungen auf mindestens 96,72 Euro beschränken.

Ein entsprechender Antrag zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Danach sind etwaige Sonderzahlungen nicht mehr möglich. In Deutschland wären das aktuell rund 24,4 Prozent der Gesamtbevölkerung (Destatis, Stand 2021). Das heißt etwa 20,3 Millionen Menschen sind noch keine 45 Jahre alt und haben somit Zeit, ihre Rentenlücke zu schließen.

Spielfiguren sitzen auf Geldscheinen, neben einer Kette mit der Aufschrift „Rente“.
Eine eventuelle Rentenlücke kann man bei Bedarf schließen. © Martin Wagner/Imago

Rentenlücke schließen: Zu lange Studienzeit erhöht Gefahr von Altersarmut

Die Lücke zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr ist jedoch nicht die einzige, die durch freiwillige Sonderzahlungen geschlossen werden kann. Weitere Leerstellen können beispielsweise durch ein Überschreiten der Regelstudienzeit entstanden sein. Auch hier kann, damit die Rentenlücke nicht allzu hoch ausfällt, Abhilfe geschaffen werden.

Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr sind zwar laut Gesetzgeber Anrechnungszeiten, dies gilt allerdings nur für eine Dauer von acht Jahren. Wer „zu lange“ studiert und somit erst verspätet in die Rentenkasse einzahlt, läuft somit unter Umständen Gefahr, in eine Altersarmut zu rutschen.

Auch hier kann mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse nachgebessert werden. Es gelten dieselben Bedingungen wie zur Schließung der Lücke zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.

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