Bekomme ich Witwenrente?
Rente des Partners beziehen: So lange muss man verheiratet sein
Der Tod eines Ehepartners kann für einige Verbraucher die wirtschaftliche Existenz gefährden. Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?
Hamburg/Dortmund – Stirbt der eigene Ehepartner, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage. Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten? Verbraucher in Deutschland können nach dem Tod eines Ehepartners einen Anspruch auf Witwenrente haben – wie lange muss man dafür verheiratet gewesen sein?
Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?
Neben dem Tod des Ehepartners sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Mit dem Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geführt worden sein.
Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, müssen Paare zum Todeszeitpunkt des einen mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein. Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Regel, berichtet 24hamburg.de.
Rente des Partners beziehen: Deutsche Rentenversicherung erklärt Bedingungen
Der Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht nachdem, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist. Zusätzlich muss der verstorbene Ehepartner jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.
Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner durch einen Unfall verstorben ist. Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat (mehr Service-News bei RUHR24).
Witwenrente beziehen: So hoch ist die Rente für Hinterbliebene
Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat. Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt?
Das hängt ganz vom Alter des Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente. Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt.
Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:
- Tod des Ehepartners/Lebenspartners
- Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben (gilt nicht bei Tod durch Unfall)
- Verstorbener muss Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (gilt nicht bei Tod durch Unfall)
- Hinterbliebener hat nicht erneut geheiratet
Ist der Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt erhalten werden. Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.
Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente. Hat der Ehepartner noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag. Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.
Rubriklistenbild: © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago