Rente für Kindererziehung: Viele Verbraucher haben Anspruch
Für ihre Rente können sich Eltern die sogenannten Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Um wie viel Geld es geht und wie man den Zuschlag beantragt, erklären wir Ihnen hier.
Dortmund – Kinder zu erziehen und sie beim Aufwachsen zu unterstützen, kostet Zeit. Zeit, die in den allermeisten Fällen dann eben an anderer Stelle fehlt, zum Beispiel bei der Arbeit. Die Folge: Mütter oder Väter erhalten weniger oder sogar gar kein Gehalt – und zahlen so auch automatisch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Rente für Kindererziehung: So viel Geld steht Verbrauchern zu
Ein großer Nachteil, der auch in heutigen Zeiten immer noch meistens die Frauen betrifft, da sie häufig den Großteil der Kindesversorgung übernehmen, berichtet Merkur.de. Dadurch wird gerade die Rente der Mütter deutlich reduziert. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Die Kindererziehungszeit kann man sich bei der Rente anrechnen lassen – wenn man es beantragt. Übrigens: In Deutschland haben viele Familien mit kleinem Einkommen Anspruch auf den Kinderzuschlag (zusätzlich zum Kindergeld).
Die Kindererziehungszeiten gehören zu den Pflichtbeiträgen und wirken sich direkt auf die Höhe Ihrer Rente aus. In der Zeit, in der man Kinder erzieht, wird man laut der Deutschen Rentenversicherung so behandelt, als hätte man „Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.“ Umgerechnet belaufe sich das auf etwa 34 Euro Rente pro Monat.
Wer neben der Kindererziehung noch zusätzlich arbeiten geht, zum Beispiel in einem Minijob, bekommt diese Beiträge ebenfalls. Und zusätzlich zu dem, was selbst eingezahlt wird. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Rente und Geld: Anspruch auf Kindererziehungszeit
Fast alle Eltern, dazu zählen auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, die den Nachwuchs in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt versorgt haben, können die Kindererziehungszeit geltend machen. Wichtig hier: Diese Zeit kann laut Deutscher Rentenversicherung immer nur von einem Elternteil zur selben Zeit in Anspruch genommen werden. Es gilt, dass derjenige, der das Kind in dem Monat hauptsächlich erzieht, die Zeit angerechnet bekommt.
Nicht angerechnet werden kann die Kindererziehungszeit bei Personen, …
- … die die Regelaltersgrenze erreicht haben und dazu nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- … die während der Erziehung der Kinder schon eine Pension oder Altersvollrente erhalten.
- … durch die Kindererziehung Versorgungsanwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben.
Wie hoch ist die Rente? Kindererziehung fließt mit ein
Eine Ausnahme gilt für Mütter und Väter, die als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer besonders viel verdienen. Bei ihnen erhöht sich die Rente durch die Kindererziehung nicht. Als Richtwert gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (monatlich 7. 300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten).
Für selbstständige Topverdiener wie Ärzte oder Rechtsanwälte gilt dies übrigens nicht: Sie erhalten „die vollen Ansprüche aus der Kindererziehungszeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes“, weist Stiftung Warentest in einem Blogbeitrag hin.

Wie beantragt man die Rente für die Kindererziehung?
Leider funktioniert das mit der Rente für die Kindererziehung nicht automatisch. Sie muss extra beantragt werden. Das Formular dafür trägt den Namen V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Auch, wenn sich Eltern mit diesem Antrag theoretisch bis zum eigenen Rentenbeginn Zeit lassen könnten, empfiehlt die Stiftung Warentest, ihn früh zu stellen. Das hilft zum Beispiel bei der Einschätzung der Höhe der eigenen Altersvorsorge.
Wie hoch sind die Rentenzuschläge für Kinder genau?
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurde, wird den Eltern 30 Monate Elternerziehungszeit angerechnet und mit 2,5 Rentenpunkten honoriert. In den alten Bundesländern sind das laut Warentest rund 90 Euro, in den neuen rund 89 Euro. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden 36 Monate Elternerziehungszeit angerechnet – dafür gibt es drei Rentenpunkte (ca. 108 Euro in den alten, ca. 107 in den neuen Bundesländern).
Übrigens, Rente für die Kindererziehungszeit und Mütterrente sind zwei unterschiedliche Dinge. Letztere bezeichnet lediglich die Erhöhung der angerechneten Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von früher zwölf auf heute 30 Monate.