Rentenerhöhung mit Nachteil: 650.000 Rentner profitieren ab Juli nicht
Die Renten werden erhöht. Doch das gilt nicht für alle. Rund 650.000 Rentner profitieren nicht – viele müssen im Juli mit weniger Geld auskommen.
Dortmund – 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen dürfen sich Juli 2023 über eine Rentenerhöhung freuen. Während die Renten im Westen um 4,39 Prozent steigen, darf man sich im Osten Deutschlands über 5,86 Prozent freuen, berichtet RUHR24.
Rentenerhöhung mit Nachteil: 650.000 Rentner profitieren ab Juli nicht
Doch für viele Rentner ist die Rentenerhöhung keine gute Nachricht. Im Gegenteil. Für sie wird insbesondere der Juli zum Sparmonat.
„Die Zahl der Seniorinnen und Senioren, die auf Grundsicherung angewiesen sind, weil ihre Rente nicht reicht, steigt weiter an.“ Dies geht aus einer Anfrage der Fraktion Die Linke ans Statistische Bundesamt hervor.
Rentenerhöhung mit Nachteil: 650.000 Rentner mit Grundsicherung profitieren ab Juli nicht – im Gegenteil
Demzufolge ist „die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter allein von Juni bis September 2022 innerhalb von drei Monaten um 18.945 Personen angestiegen – von 628.570 auf 647.515“, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion aus Januar 2023.
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Co-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch nannte die Zahl derer, die im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind, „nur die Spitze des Eisbergs“. „Immer mehr Rentner müssen Sozialhilfe beantragen, um über die Runden zu kommen“, bemängelt der 65-Jährige. Doch genau für einen Teil von ihnen entwickelt sich die Rentenerhöhung im Juli zu einem handfesten Problem. Warum?
Rentenerhöhung mit Nachteil: Warum Rentner mit Grundsicherung im Juli weniger Geld haben
Grund dafür sind die unterschiedlichen Auszahlungstermine. Laut Paragraf 42 des Sozialgesetzbuches II sollen „Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden“. Das gilt auch für die Grundsicherung. Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich zur Rente auf Sozialleistungen angewiesen sind, erhalten diese für den Monat Juli folglich bereits Ende Juni.
Demgegenüber werden Renten „am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispielsweise wird die Rente für den Monat Juni am Ende des Monats Juni überwiesen“, heißt es in einer Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung. Dies gilt für alle Ruheständler, die erstmals nach dem 1. April 2004 Rente bezogen haben.

Weniger Geld trotz Rentenerhöhung im Juli 2023 – Beispielrechnung zeigt, wer leer ausgeht
Warum das relevant ist, zeigt eine fiktive Beispielrechnung des Sozialverbands VDK aus dem Vorjahr 2022, wo die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent stiegen. Dort heißt es: „Rentnerin Erika Meier erhält 700 Euro Altersrente und 114 Euro Grundsicherung. Zum 1. Juli steigt ihre Rente um 37,45 Euro.“
„Anfang Juli werden ihr nur noch 76,55 Euro Grundsicherung überwiesen, Ende Juli 737,45 Euro Rente. Auf den gesamten Juli gerechnet hat sie statt 814 nur 776,55 Euro (700 Euro Altersrente Ende Juni plus 76,55 Euro Grundsicherung) zur Verfügung.“ Dasselbe Schema lässt sich auch auf Juli 2023 übertragen. Bei der oben beschriebenen Personengruppe kommt es erneut zu einem Fehlbetrag.
Rentenerhöhung mit Nachteil: 650.000 profitieren Rentner ab Juli 2023 nicht
Durch die Rentenerhöhung steigt die Höhe der Grundsicherung im Übrigen nicht. Stattdessen werden die Mehreinnahmen von der Sozialleistung abgezogen, da die Rente als Einkommen angerechnet wird. Ältere Menschen, die zusätzlich zur Rente auf Sozialleistungen angewiesen sind, gehen folglich leer aus.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung? „Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch haben“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.
Die Grundsicherung ist übrigens nicht mit der Grundrente zu verwechseln. Zwischen beiden Leistungsarten besteht ein himmelweiter Unterschied. Bei Letztgenanntem „geht es um einen Zuschuss, den Rentnerinnen und Rentner nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhalten. Entgegen der weit verbreiteten Annahme bekommt man mit einer kleinen Rente nicht auch automatisch die Grundrente“, informiert der Sozialverband Deutschland (Landesverband Schleswig-Holstein).