Ärger um Rente: Wichtiges Urteil zur Doppelbesteuerung in Deutschland soll 2021 fallen
Seit Jahren gibt es Zweifel, ob die Besteuerung der Rente korrekt abläuft. Kritiker vermuten eine Doppelbesteuerung. Nun ist der Bundesfinanzhof gefragt.
Dortmund – Heute schon an morgen denken: Auch wenn es für manche noch in weiter Ferne zu liegen scheint, lohnt es sich, sich früh genug mit den Themen „Rente und Altersvorsorge“ zu beschäftigen. Immerhin lebt der Deutsche laut dem Rentenversicherung-Bund im Durchschnitt rund 20 Jahre von der Rente.
Wirtschaft: | Rente (Altersvorsorge, Betriebsrente, Pension etc.) |
Definition: | Die Rente ist in der Wirtschaft ein regelmäßiges Einkommen, das ohne unmittelbare Gegenleistung erzielt wird. |
Reguläres Renteneintrittsalter: | Seit 2012 von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben |
Rente in Deutschland: Ärger wegen möglicher Doppelbesteurung
Kein Wunder also, dass politische Entscheidungen diesbezüglich immer wieder für hitzige Debatten und Unzufriedenheit in der Bevölkerung sorgen - wie zuletzt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Denn diese Maßnahme könnte womöglich verfassungswidrig sein. Ein Gericht soll jetzt darüber entscheiden.
Aber von Anfang. Denn so wichtig wie das Thema Rente auch ist, mindestens genauso komplex und kompliziert ist es auch: Das Problem findet bereits 2005 seinen Ursprung. Die damalige Regierung hatte beschlossen, die Besteuerung der Renten nach und nach bis 2040 umzustellen.
Danach soll die Rente mit 100 Prozent besteuert werden. Der Rentenbeitrag, den jeder Arbeitnehmer Zeit seines Arbeitslebens Monat für Monat vom Bruttolohn abgezogen bekommt, soll dann aber steuerfrei sein. Doch diese „nachgelagerte Besteuerung“ wurde nicht mit einem Schlag geändert, sondern Schritt für Schritt. Kritiker sehen darin einen klaren Fall der Doppelbesteuerung - was allerdings verfassungswidrig wäre.
Doppelbesteuerung der Rente: Hintergrund des Problems
Das ist die Ausgangslage der Diskussion rund um die mögliche Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland:
- Die Renten werden schrittweise zu einem steigenden Anteil besteuert. 2040 soll der Anteil dann bei 100 Prozent liegen.
- 2005, als die Änderung beschlossen wurde, lag der Prozentsatz bei 50, aktuell beträgt er 80 Prozent.
- Parallel dazu ändert sich die Besteuerung der Rentenbeiträge. Sie können aktuell zu 92 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. 2025 soll der Satz 100 Prozent betragen.
Rente in Deutschland: Das versteht man unter Doppelbesteuerung
Unter einer Doppelversteuerung versteht man, wenn bereits besteuerte Einkünfte erneut vom Staat besteuert werden. Das ist in Deutschland eigentlich unzulässig. Mathematiker, Richter und auch Privatpersonen vermuten aber genau diese Unrechtmäßigkeit bei dem aktuellen Rentensystem.
Ein Beispiel des Portals finanzen.de soll das Dilemma deutlich machen: „Wer beispielsweise 2040 in Rente geht, muss die Rente voll versteuern. Die Rentenbeiträge dafür konnte er allerdings erst seit 2025 voll absetzen. Davor zahlte er auf einen Teil der Beiträge Steuern.“

Doppelbesteuerung der Rente ist verfassungswidrig: Uneinigkeit über Steuerfreibetrag
Hierbei ist es wichtig, dass Rentner dann mindestens genauso viel Rente steuerfrei bekommen, wie sie zuvor steuerpflichtig eingezahlt haben. Das ergibt sich aus dem Steuerfreibetrag. Ist der Betrag der steuerfreien Rente niedriger als der, der über die Rentenbeiträge gezahlt wurde, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Das Problem: Es herrscht keine Einigkeit, welche Posten bei der Berechnung des steuerfreien Betrags einfließen können.
Je nachdem ob beispielsweise Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar wären, ändert sich die Summe des Freibetrags und somit auch die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung. Ein Rentner hat nun bereits dagegen geklagt, was letztendlich dazu geführt hat, dass die Diskussion nun vor Gericht geführt wird.
Rente in Deutschland: 2021 entscheidendes Jahr für die Altersvorsorge
2021 könnte also für Menschen, die bereits in Rente sind, und für alle die es irgendwann sein werden, ein entscheidendes Jahr werden. Nicht nur, weil seit 1. Januar 2021 die Grundrente eingeführt wurde, sondern auch, weil in dem Fall der Doppelbesteuerung ein Urteil erwartet wird.
Eigentlich hätte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bereits im November 2020 fallen sollen, aufgrund der Corona-Krise wurde das jedoch auf das zweite Quartal 2021 verschoben. Noch ist unklar, wie das Gericht über die Regeln für die Besteuerung der Rente entscheiden wird. Doch wie merkur.de* berichtet, stehen ersten Angaben zufolge die Chancen für ein verbraucherfreundliches Urteil nicht schlecht.
Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente erwartet: Experte mit eindeutiger Prognose
Zumindest wenn man nach der Aussage von Egmont Kulosa, zuständig für Alterseinkünfte und Altersvorsorge am Bundesfinanzhof, geht: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei den Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.“ Eine Aussage, ähnlich des Beispiels von finanzen.de.
Noch ist unklar, wie und wann das höchste deutsche Finanzgericht eine Entscheidung fällen wird. Doch egal wie es ausfällt, eins ist klar: Es dürfte auch diejenigen interessieren, deren Rente noch in scheinbar weiter Ferne liegt, denn immerhin geht es dabei je nach individueller Situation der Betroffenen um mehrere tausend Euro, die das Finanzamt möglicherweise zu Unrecht kassiert.*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.