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Neue Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr kommen - Änderungen wegen des Coronavirus

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Durch die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen Fahrradfahrer 2020 stärker geschützt werden.
Durch die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen Fahrradfahrer 2020 stärker geschützt werden. © Foto: Friso Gentsch/dpa; Collage: RUHR24

Radfahren soll sicherer werden. Die Bundesregierung hat daher eine Novelle in der StVO beschlossen, doe Radfahrer besser schützen soll. Das sind die Neuerungen.

Dortmund - Um einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu entgehen, schwingen sich nun immer mehr Menschen auf ihre Räder anstatt mit Bus und Bahn zu fahren. Daher ist es wichtig, die künftigen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen.

Denn: Radfahren soll sicherer werden. Deshalb hat die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung geändert. Beim Überholen von Radfahrern etwa gilt künftig ein fester Mindestabstand. Auch für rechtsabbiegende Lkw gelten neue Regeln.

Das Kabinett hat die Novelle am 23. März 2020 in der Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die Verordnung soll "schnellstmöglich in Kraft" treten, heißt es beim Bundesministerium für Verkehr. Wann das genau ist, ist aber unklar.

StVO 2020: Radfahrer dürfen ab sofort nebeneinander fahren - doch es gibt einen Haken

Diese neue Regelung dürfte die Radfahrer sicherlich freuen: Denn was bislang oft für Hupkonzerte und Diskussionen zwischen den Parteien geführt hat, ist demnächst kein Regelverstoß mehr: Radfahrern ist es ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren.

Doch das hat einen Haken: Denn nebeneinander auf der Straße zu fahren ist nur zulässig, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer, wie Autos gestört werden und diese die Zweiradfahrer mit ausreichendem Abstand überholen können.

Änderung der Straßenverkehrsordnung: Höhere Strafen für Autofahrer

Der Abstand, der zu Fahrradfahrern gehalten werden muss, ist zudem ebenfalls festgelegt und muss daher innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts wenigstens zwei Meter betragen. Zudem soll ein neues Verkehrsschild die Radler schützen. An engen Straßen soll damit das Überholen von Zweiradfahrern verboten sein.

Damit Radfahrer sicher ans Ziel kommen, werden Autofahrer nun bereits bestraft, wenn sie auf dem Radweg halten. Bislang war das nur beim Parken der Fall. Wer dabei erwischt wird, zahlt statt bisher 30 Euro nun zwischen 55 und 100 Euro. Werden Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, droht sogar ein Punkt in Flensburg, wie der ADAC schreibt. Doch das ist nicht die einzige Verschärfung im Bußgeldkatalog 2020 für Autofahrer. Auch bei zu hoher Geschwindigkeit, die Radfahrer gefährdet, werden sie zu Kasse gebeten.

Satte Strafen: StVO Novelle soll Radfahrer vor Autofahrern schützen

Auch für Familien, die auf Fahrrädern unterwegs sind und vielleicht eine Radtour durch das Ruhrgebiet machen, ändert sich etwas. So soll es für Personen, die im Anhänger gefahren werden, keine Altersgrenze mehr geben. Bislang durften auf diese Weise nur Kinder bis sieben Jahren von ihren Eltern transportiert werden.

Aber Achtung: Wer das Fahrrad mit dem Anhänger steuert, muss weiterhin mindestens 16 Jahre alt sein, wie GMX weiß.

StVO 2020: Radfahrer bekommen neues Schild im Straßenverkehr

Weitere Rechte bekommen die Radfahrer durch ein Grünpfeil-Schild zugesprochen. Das erlaubt es ihnen, trotz einer roten Ampel rechts abzubiegen. Zum Schutz vor Autofahrern soll es zudem Fahrradzonen geben. Dort dürfen Personen mit Kraftfahrzeugen dann höchstens mit Tempo 30 fahren.

Durch die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVo) sollen Fahrradfahrer 2020 mehr geschützt und solche Unfälle in NRW vermieden werden.
Durch die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVo) sollen Fahrradfahrer 2020 mehr geschützt und solche Unfälle in NRW vermieden werden. © Arnulf Stoffel/dpa

Eine große Gefahr für Radfahrer stellen Lastkraftwagen (Lkw) dar. Immer wieder gibt es schlimme Unfälle, bei denen die Zweiradfahrer zu Schaden kommen. Um dem entgegenzuwirken, dürfen Lkw über 3,5 Tonnen in geschlossenen Ortschaften nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie rechts abbiegen wollen, wie die Bundesregierung verkündet hat.

Doch damit nicht genug: Weil wegen des Coronavirus jetzt immer mehr Menschen statt in die Bahn aufs Fahrrad steigen, fordert der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, dass zusätzliche temporäre Radstreifen auf den Straßen errichtet werden.

Ob das tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Zum 1. Mai 2020 erwarten Verbraucher und Kunden jedenfalls erst mal viele andere Änderungen. Zum Beispiel steigt der Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen.

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