Über 1000 Euro?
Trotz Gaspreisbremse: Warnung vor „Anbietern, die offensichtlich abkassieren“
Seit dem 1. März 2023 greift die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse. Die Verbraucherzentralen warnen jedoch schon jetzt vor überhöhten Abschlägen.
Berlin – Die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sollen Verbraucher in Deutschland entlasten. Die Preise für Energie stiegen insbesondere durch den Krieg in der Ukraine deutlich an. Die Verbraucherzentralen warnen zum Start der Preisbremsen vor überhöhten Abschlägen, berichtet Merkur.de.
Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas starten – Verbraucherzentralen warnen
Am 1. März 2023 starteten die von der Bundesregierung ausgelobten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom. Zeitgleich veränderten viele Energieanbieter ihre Preise – dabei gab es Preissenkungen, oftmals müssen Verbraucher jedoch mehr als vorher zahlen.
Ziel der Preisbremsen ist es, Verbraucher in Deutschland zu entlasten. Das war nötig geworden, da insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine die Preise für Lebensmittel sowie Strom, Gas und Wärme schlagartig anstiegen.
Wie die Verbraucherzentralen zum 1. März 2023 mitteilten, erhielten sie Hinweise auf deutlich überhöhte März-Abschläge. Kommen die reduzierten Preise also gar nicht beim Verbraucher an? Vereinzelt sollen Abschläge von 1000 Euro abgebucht worden sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft deshalb dazu auf, die neuen Abschläge genau zu kontrollieren und Unstimmigkeiten zu melden oder mit dem Energieanbieter zu besprechen. In vielen Fällen kann sich auch ein Anbieterwechsel lohnen.
Verbraucherzentralen kritisieren „Anbieter, die offensichtlich abkassieren“
Eigentlich sollten die Energiepreise für Verbraucher zum Start der Preisbremsen sinken – das ist jedoch nicht überall der Fall: „Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken“, sagte vzbv-Vorstand Ramona Pop.
Auch sie rät Verbrauchern dringend, etwaige Probleme zu melden und die Abschläge für Gas, Wärme und Strom im Blick zu behalten.
Durchschnittliche Entlastungsbeträge bei den Grundversorgern nach Bundesländern:
Bundesland | ⌀ Entlastung beim Strom | ⌀ Entlastung beim Gas |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 117 Euro/Jahr | 672 Euro/Jahr |
Bayern | 177 Euro/Jahr | 744 Euro/Jahr |
Berlin | 45 Euro/Jahr | 1230 Euro/Jahr |
Brandenburg | 403 Euro/Jahr | 878 Euro/Jahr |
Bremen | 26 Euro/Jahr | 140 Euro/Jahr |
Hamburg | 92 Euro/Jahr | 392 Euro/Jahr |
Hessen | 209 Euro/Jahr | 646 Euro/Jahr |
Mecklenburg-Vorpommern | 359 Euro/Jahr | 751 Euro/Jahr |
Niedersachsen | 169 Euro/Jahr | 516 Euro/Jahr |
Nordrhein-Westfalen | 157 Euro/Jahr | 750 Euro/Jahr |
Rheinland-Pfalz | 116 Euro/Jahr | 703 Euro/Jahr |
Saarland | 336 Euro/Jahr | 712 Euro/Jahr |
Sachsen | 184 Euro/Jahr | 763 Euro/Jahr |
Sachsen-Anhalt | 311 Euro/Jahr | 947 Euro/Jahr |
Schleswig-Holstein | 447 Euro/Jahr | 510 Euro/Jahr |
Thüringen | 376 Euro/Jahr | 938 Euro/Jahr |
Strom- und Gaspreisbremse: Entlastungen sollen fristgerecht erstattet werden
Die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom traten zwar erst am 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch schon für Januar und Februar des gleichen Jahres (mehr Spartipps bei RUHR24 lesen).
Die vzbv will gegen eine mögliche Abzocke der Energieversorger vorgehen und fordert diese auf, „die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kunden zurückzuerstatten.“
Im gleichen Zuge warnt die vzbv Verbraucher davor, mit dem Energiesparen aufzuhören. „Die Preisbremsen deckeln schließlich nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab.“
Rubriklistenbild: © Pedro Salaverria/Imago; R. Rebmann/blickwinkel/Imago; Collage: RUHR24