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Millionen Deutsche bekommen Post von der Krankenkasse – das steckt dahinter

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Von: Sven Fekkers

Die Sozialwahl 2023 steht bevor. Was das ist, wen man wählt und warum sie wichtig für Rente und Gesundheit ist. Alle Informationen im Überblick.

Dortmund – Bis Ende Mai sind rund 52 Millionen Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen. Die Sozialwahl 2023 ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte demokratische Abstimmung in Deutschland und findet nur alle sechs Jahre statt. RUHR24 verrät, was es damit auf sich hat.

Sozialwahl 2023: Es geht um Rente und Gesundheit

Die Chance ist groß, dass man in den kommenden Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und/oder seiner Krankenkasse im Briefkasten findet. „Im Zeitraum 21. April bis 2. Mai 2023 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen zugestellt“, informiert die DRV auf ihrer Homepage.

Die Sozialwahl ist bereits seit 70 Jahren fester Bestandteil der deutschen Demokratie. Bei ihr geht es um wichtige Themen wie Rente und Gesundheit. Dennoch herrscht rund um die Abstimmung teils Unsicherheit und Ungewissheit.

Sozialwahl 2023: Was ist das und worüber wird abgestimmt?

Was ist die Sozialwahl 2023 und worüber wird abgestimmt? Die rund 52 Millionen Wahlberechtigten wählen „die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und der Deutschen Rentenversicherung Bund“, wird auf „sozialwahl.de“ informiert.

Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, „soll auch über die Zukunft von Gesundheit und Rente mitbestimmen können“, heißt es weiter. Wichtig: Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl stehen keine politischen Parteien zur Wahl.

Sozialwahl 2023: Darum ist sie wichtig für Rente und Gesundheit

Wen kann ich bei der Sozialwahl 2023 wählen? Insgesamt stehen 13 Organisationen mit eigenen Vorschlagslisten zur Wahl, die „selbst Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk sind“, heißt es auf „sozialwahl.de“.

Wahlzettel zur Sozialwahl 2023.
2023 steht wieder die Sozialwahl an. Wir klären auf, was es damit auf sich hat und wer gewählt werden kann. © Steinach/Imago

Da die gesetzliche Sozialversicherung selbstverwaltet ist, haben „Versicherte in den jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente“, veranschaulicht die Deutsche Rentenversicherung. Diese beschließen die Haushalte der Versicherungen und entscheiden so über die Verwendung der Beiträge, heißt es in einem Erklärvideo der Barmer.

Welche Aufgaben hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund?

– Sie entscheidet über Leistungen der Rentenversicherung insbesondere im Bereich der Rehabilitation.

– Die von der Vertreterversammlung gewählten ehrenamtlichen Versicherungsberater helfen etwa dabei, Rentenanträge auszufüllen und nehmen diese entgegen.

– Sie kontrollieren die Verwaltung und stellen sicher, dass die eingezahlten Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden.

– Außerdem wählt die Vertreterversammlung die Mitglieder des Vorstands und des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund (Quelle: „sozialwahl.de“)

Sozialwahl 2023: Wer ist bei der Abstimmung wahlberechtigt?

Wer ist bei der Sozialwahl 2023 wahlberechtigt? An der Wahl teilnehmen darf, wer „mindestens 16 Jahre alt ist und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer dieser fünf Krankenkassen (Ersatzkassen, Anm. d. Red.) einzahlt oder in der Vergangenheit eingezahlt hat: TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk“, wird auf „sozialwahl.de“ informiert. Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) und die BKK (Betriebskrankenkasse) zählen beispielsweise nicht zu den Ersatzkassen.

Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der genannten Krankenversicherungen Beiträge zahlt, darf sogar zweimal abstimmen. Wichtig: Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Wahl keine Rolle.

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