Wichtiger Schritt
Plastik-Verbot: Das ändert sich jetzt für Verbraucher und Hersteller
Viele Produkte aus Plastik dürfen ab Juli 2021 nicht mehr verkauft werden. Diese Änderung hat Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher.
Berlin – Das Verbot von Einweg-Plastik ist heute in Kraft getreten. Ab dem 3. Juli 2021 dürfen verschiedene Einweg-Plastikprodukte in der EU und in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Was sich jetzt für Verbraucher und Hersteller ändert.
Behörde | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
Gründung | 6. Juni 1986 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (seit 2018) |
Verbot von Plastik im Juli 2021: To-Go-Becher gaben Anstoß zur Plastikdiskussion
Den Startschuss für die große Plastik-Diskussion gab der To-Go-Becher. Stündlich sollen alleine in Deutschland rund 320.000 Wegwerf-Becher genutzt werden – und das jeden Tag. Wenn sie nicht im Müll, sondern in der Umwelt landen, bleiben sie dort Jahrzehnte. Das soll sich in Zukunft ändern.
Für den Verbraucher heißt das: Die Grillparty findet künftig ohne Plastikgeschirr statt, das Eis wird mit einem Holzlöffel gelöffelt und der Kaffee mit einem Holzstäbchen umgerührt.
Und das sind die Produkte aus Plastik, die unter das EU-weite Verbot fallen:
- Einweg-Besteck (Gabeln, Messer, Löffel)
- Teller
- Trinkhalme ("Strohhalme")
- Rührstäbchen
- To-Go-Becher
- Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor
- Wattestäbchen
- Luftballonstäbe aus Kunststoff
Verkaufsverbot in der EU: kein Einweg-Plastik mehr ab Juli 2021
Das EU-weite Verkaufsverbot für diese Produkte gilt ab dem 3. Juli 2021. Die EU-Staaten sind zudem dazu verpflichtet, diese Regelung in das nationale Recht aufzunehmen.
Da Kunststoffe nicht als Gefahrstoffe gelten, gibt es bisher noch kein Gesetz, welches die Nutzung von Kunststoff-Produkten einschränkt. Neben Plastikverpackungen sollen auch Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Plastik, also "kompostierbare Plastikverpackungen", verboten werden.
Kompostierbare Plastikverpackungen werden verboten: Einweg-Plastik wird zu Mikroplastik
Diese "kompostierbaren Plastikverpackungen" zersetzen sich nicht vollständig, sondern zerfallen zu Mikroplastik. Nicht nur der Müll, den wir sehen ist der Grund, weswegen es bald weniger Einweg-Plastik in Umlauf geben soll. Auch in unserer Kosmetik, im Meer und in der Luft befindet sich Mikroplastik.
Es ist jedoch noch unklar, wie gefährlich Mikroplastik für uns Menschen und die Umwelt ist. Die Kunststoffe selbst, die das Mikroplastik bilden, sollen laut der Verbraucherzentrale bereits gesundheitsschädigende Chemikalien wie bestimmte Weichmacher, Stabilisatoren oder Flammschutzmittel als Zusätze enthalten können.
Verbot von Einweg-Plastik: Hinweise auf Verpackungen sollen aufklären
Laut der Verbraucherzentrale ist das Ziel ab 2030, dass "sämtliche Plastikflaschen zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Auf einigen Produkten mit gewissem Kunststoff-Anteil soll es ab 2021 Hinweise geben, die über negative Umweltauswirkungen informieren. Zu solchen Produkten zählen zum Beispiel Feuchttücher und Zigarettenfilter."
Zudem wurde beschlossen, dass der Staat eine sogenannte "Obhutspflicht" bekommt. Diese gibt die Möglichkeit, gegen die Vernichtung von Retouren vorzugehen, wie es im letzten Jahr unter anderem bei Amazon bekannt geworden ist. Vorrang gilt dann recycelten Produkten, wenn der öffentliche Sektor, also Bund, Länder und Gemeinden einkaufen (mehr Service-Themen auf Ruhr24).
Wir werden in der EU entschieden für ein Verbot von überflüssigem Einweg-Plastik eintreten. Jetzt haben wir die Chance, überflüssige Wegwerf-Produkte aus #Plastik in ganz Europa zu verbieten. Diese Chance müssen wir nutzen. #Plastikmüll pic.twitter.com/YWMROrhz5t
— Bundesumweltministerium (@bmu) October 31, 2018
Bundesregierung: Vernichtung von Waren nach Retoure sollen verhindert werden
Offizielle Zahlen, wie viele Waren tatsächlich nach der Retoure vernichtet werden, gibt es nicht. Mit der "Obhutspflicht" soll dafür gesorgt werden, dass Waren "gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden", heißt es auf der Webseite des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Weiter heißt es: "Eine Transparenzverordnung soll dafür sorgen, dass Händler und Hersteller besser dokumentieren, was mit Waren passiert."
Für Hersteller von Einwegbechern und Zigaretten bedeutet das, dass sie in Zukunft an den Kosten für die Entsorgung beteiligt werden können. Jedoch sind Details dazu noch nicht bekannt. Mehrweg-Verpackungen werden dadurch für Hersteller immer attraktiver. Außerdem steht ein Batteriepfand zur Diskussion.
Rubriklistenbild: © Jan Woitas/ dpa, Britta Pedersen/ dpa; Collage: RUHR24