Linksparken

Entgegen der Fahrtrichtung parken – ist das erlaubt?

Die einzige freie Parklücke befindet sich entgegen der Fahrtrichtung – darf ich mein Auto trotzdem dort abstellen? Wir erklären die Rechtslage.

Dortmund – Es ist bestimmt vielen Autofahrern schon mal passiert: Man ist auf der Suche nach einem Parkplatz und entdeckt auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen freien Stellplatz. Die Versuchung ist dann groß, einfach über die Mittellinie zu fahren und entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Ist Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt? Das sagt die StVO zum Linksparken

Laut dem TÜV Nord ist das Linksparken verboten und wird mit 15 Euro Bußgeld geahndet. Das schreibt die StVO im § 12, Abs. 4 auch so vor. Damit sollen unnötige Rangiermanöver vermieden werden, die andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen könnten (mehr News zu Auto & Verkehr bei RUHR24).

Einzige Ausnahmen sind Einbahnstraßen oder wenn Straßenbahnschienen rechts verlegt sind – dann darf auch mal auf der linken Straßenseite geparkt werden, berichtet 24auto.de.

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Parken entgegen der Fahrtrichtung und andere Fehler: Welche Bußgelder drohen

Falls Autofahrer doch einmal beim Linksparken erwischt werden sollten, muss man jedoch nicht automatisch damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das würde daran liegen, dass das Parken dort generell erlaubt sei, erklärt Felix Müller-Baumgarten, Verkehrsrechtsexperte des Auto Clubs Europa (ACE). Wenn man allerdings kein Bußgeld riskieren will, sollte man gemäß der StVO parken.

Eine weitere Besonderheit gibt es laut Müller-Baumgarten bezüglich des Smarts: Oft würden Fahrer sich die Größe des Autos zunutze machen, um in engen Lücken quer zur Fahrtrichtung zu parken. Allerdings ist der Smart mit einer Länge von 2,70 Metern immer noch länger, als ein Fahrzeug breit sein darf. Somit ragt er entweder auf den Gehweg oder auf die Straße.

Das bedeutet: Es kann ein Bußgeld geben, und zwar weil nicht platzsparend geparkt wurde. Auch wegen einer verkehrsbehindernden Parkweise kann es laut Müller-Baumgarten zu einem Bußgeld kommen. Es läge allerdings im Ermessen der Behörde, ob es tatsächlich verhängt wird.

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