Öffentlicher Verkaufsstopp

Rückruf bei Netto: Discounter muss nach kuriosem Fehler handeln

Netto informiert über einen aktuellen Rückruf. Kunden sollten bei dem betroffenen Produkt genau auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten.

Dortmund/Borgholzhausen – Verunreinigungen mit Krankheitserregern, Fremdkörpern oder Pestiziden sind häufig die Ursache für einen Rückruf. Von Zeit zu Zeit kann es jedoch auch passieren, dass einem Unternehmen ein Fehler bei den Inhaltsstoffen oder der Deklaration unterläuft – auch dann muss ein Verkaufsstopp veranlasst werden. So wie in dem jüngsten Fall bei Netto.

Rückruf beim Discounter: Netto muss Verkaufsstopp veranlassen

Der Marken-Discounter veröffentliche am Donnerstag (16. Februar) eine Mitteilung und informierte darüber, dass einem seiner Lieferanten ein Fehler unterlaufen sei. Konkret geht es um Bacon der Firma Glocken-Beune GmbH & Co. Das Unternehmen mit Sitz im nordrhein-westfälischen Borgholzhausen kann nicht ausschließen, dass das Produkt mit dem falschen Mindesthaltbarkeitsdatum ausgezeichnet wurde.

In Abstimmung mit dem Discounter Netto habe man sofort auf den Fehler reagiert und einen Rückruf veranlasst. Kunden sollten bei folgendem Produkt genau hinschauen:

  • Produkt: „Geräucherte Bacon-Streifen Spitzenqualität“
  • Inhalt: 2x 125 Gramm
  • Falsches Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 24.03.2024
Diese Bacon-Streifen sind bei Netto von einem Rückruf betroffen. Es wurde ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt.

Netto-Rückruf wegen falschem Mindesthaltbarkeitsdatum: Discounter nimmt Bacon aus dem Verkauf

Das Problem bei dem Rückruf: Auf dem Bacon ist fälschlicherweise das Mindesthaltbarkeitsdatum 24.03.2024 aufgedruckt. Allerdings ist der Speck nur bis 24.03.2023 haltbar. Das heißt aber auch – im Gegensatz zu vielen anderen von Rückruf betroffenen Produkten – kann das Lebensmittel vorerst noch verzehrt werden.

Die Glocken-Beune GmbH gibt an, dass „die spezifischen Eigenschaften“ bis März 2023 garantiert seien. Kunden, die den Bacon zu Hause haben, sollten ihn nach dem 24.03.2023 nicht mehr essen, so die Empfehlung des Discounter-Lieferanten. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und weitere Artikel der Glocken-Beune GmbH sind nach eigenen Angaben aber nicht von dem Rückruf betroffen. Sie könnten bedenkenlos verzehrt werden – auch ohne aufs Kleingedruckte zu achten.

Rückruf wegen falschem MHD: Das müssen Netto-Kunden jetzt tun

Tipp für Netto-Kunden: Sollten Verbraucher den Bacon mit dem falschen Mindesthaltbarkeitsdatum zu Hause haben, empfiehlt es sich, einen Aufkleber mit dem richtigen MHD auf dem Produkt anzubringen oder es auf andere Weise transparent zu beschriften. So kann für jeden im Haushalt garantiert werden, dass der Speck nicht nach dem Verfallsdatum gegessen wird.

Netto bietet seinen Kunden aber auch an, dass sie das betroffene Produkt zurückgeben können. Sie bekommen dann den Einkaufspreis auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet. Die Glocken-Beune GmbH ergänzt die Information noch mit dem Hinweis, dass der Speck mit dem falschen MHG nur in Netto-Filialen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeboten wurde.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Manfred Segerer

Mehr zum Thema