Wird er mitgenommen oder nicht
Müll neben den Container gestellt: Strafe droht Müllsündern
Zu viel Müll wird oft neben die Tonne gestellt. Darf man das überhaupt? Bei einem Fehler kann schnell ein teures Bußgeld fällig werden.
Dortmund – In welcher Tonne entsorgt man eigentlich „Styropor“? Und darf ich meinen Müll neben die Tonne stellen, wenn diese voll ist? Beim Thema Abfall tauchen schnell und häufig ungeklärte Fragen und weitverbreitete Irrtümer auf.
Müll neben die Tonne stellen? Das sagen Experten bei zu viel Abfall
Quellt die Mülltonne mal wieder über, wird in vielen Fällen der überschüssige Abfall einfach daneben gestellt. Darf man das überhaupt?
Die einfache Antwort lautet „Nein“. Grundsätzlich sei es laut Charlotte Knust vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. nicht zulässig, den Abfall einfach neben die Mülltonne zu legen, wenn diese bereits voll ist. Dies erklärte sie auf Nachfrage des Portals My Homebook.
Müll neben die Tonne stellen: Müllabfuhr kann Mitnahme von Abfall verweigern
Bei kleineren Mengen Müll neben der Tonne kann man unter Umständen auf die Kulanz der Versorgungsbetriebe hoffen. Verlassen sollte man sich darauf allerdings nicht. Schon gar nicht hat man ein Anrecht auf die Mitnahme des überschüssigen Abfalls.
Überfüllte Tonnen dürfen von der Müllabfuhr sogar stehengelassen werden. Das kann schnell zu einem vermeidbaren Ärgernis werden. Wohin also mit überschüssigem Abfall?
Müll neben die Tonne stellen: Geeignete Abfallsäcke bieten Alternative bei zu viel Abfall
Hierzu heißt es etwa in der Abfallsatzung der Stadt Dortmund: „Für zusätzlich anfallenden Restabfall, der sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignet, sind die von der Stadt Dortmund/EDG zugelassenen, besonders kenntlich gemachten Abfallsäcke zu nutzen.“
Geeignete Restmüll-, Gelbe- oder sogenannte Windelsäcke können beispielsweise über die jeweiligen Kommunen bezogen werden. Vor allem Windeln können schnell zu einem erhöhten Abfallaufkommen und vollen Mülltonnen führen.
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Müll neben die Tonne stellen: Das kann mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden
Wer sich im Übrigen nicht an die Vorgaben hält und seinen Müll sorglos neben die Tonne stellt, dem droht im schlimmsten Falle sogar ein saftiges Bußgeld.
Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn die Abfalltonnen zur Abholung auf die Straße gestellt würden, wie T-Online berichtet. Schließlich befinden sich diese im öffentlichen Raum.
Überschüssiger Müll, der nicht mehr in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter passte, könne als „Abfall des Hausmülls, der abgelagert (zum Beispiel Wegwerfen, Liegenlassen) wurde, gewertet werden.“ Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro vor.
Rubriklistenbild: © Horst Galuschka/Imago