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Mindestlohn – dann wird er zum nächsten Mal erhöht

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Von: Jessica Jung

Zum 1. Oktober 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro. Doch wann kann mit einer weiteren Erhöhung gerechnet werden?

Dortmund – Die Inflation sorgt für steigende Preise in Deutschland. Eine Mindestlohnerhöhung käme vielen Menschen da gerade recht. Es gibt jedoch schlechte Neuigkeiten, die für ordentlich Kritik sorgen.

Mindestlohn – dann wird er zum nächsten Mal erhöht

2022 wurde der Mindestlohn gleich zweimal angehoben: zunächst am 1. Juli auf 10,45 Euro, schließlich auf 12 Euro am 1. Oktober. Dass es so weitergeht, wünschen sich wohl viele deutsche Bürger. Wer sich für dieses Jahr weitere Mindestlohnerhöhungen erhofft, wird jedoch bitter enttäuscht.

„Über weitere Erhöhungsschritte befindet die Mindestlohnkommission erstmalig bis zum 30. Juni 2023, mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die noch im Jahr 2023 gilt, wird es also nicht geben“, schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Eine Erhöhung gäbe es allerdings auch nur dann, wenn die Mindestlohnkommission diese für notwendig hält. Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) erwarte nach Angaben von Bild am Sonntag zwar eine „deutliche Steigerung“ ab 2024, erhielt dafür allerdings Kritik.

Mindestlohnerhöhung 2024 sorgt für Kritik

Heil „sabotiert die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission“, sagte Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Steffen Kampeter.

Die Mindestlohnkommission „prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer*innen beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Person hält Geldscheine in der Hand.
Eine Mindestlohnerhöhung wird es 2023 nicht geben. © Lobeca/Imago

Ob es nächstes Jahr tatsächlich eine Mindestlohnerhöhung gibt, bleibt zunächst abzuwarten – ebenso wie der mögliche Betrag (mehr News zu Finanzen bei RUHR24 lesen).

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