Drängler riskieren Führerschein

Lichthupe im Straßenverkehr: Bußgeld droht bei falscher Situation

Die Lichthupe wird besonders von Autofahrern, die es eilig haben, unbedarft gezückt. Doch schnell kann die Reaktion eine saftige Strafe bedeuten.

Dortmund – Gerade, wenn man das Auto im Winter morgens freikratzen muss, kann die Zeit knapp werden. Überfüllte Straßen und Bauarbeiten tun ihr übriges, um eine pünktliche Ankunft zu verhindern. Doch Drängler sollten sich mit der Nutzung der Lichthupe zurückhalten, um nicht den Führerschein zu riskieren.

Lichthupe verwenden: In zwei Situationen ist es offiziell erlaubt für Autofahrende

Erlaubt ist die Lichthupe für Autofahrende grundsätzlich nur in zwei Situationen, klärt der ADAC auf. Geregelt ist dies offiziell in der Straßenverkehrsordnung (StVo). So ist einerseits die Verwendung als Warnsignal erlaubt, im Falle, dass man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht.

Zudem dürfen Personen hinter dem Steuer die Lichthupe außerorts verwenden, wenn sie jemanden überholen wollen. „Das kann der Fall sein, wenn man auf einer engen Straße einen Lkw oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug überholen möchte und nur wenig Platz ist“, erklärt Versicherungsexperte Rico Kretschmer in einer Pressemitteilung der R+V-Versicherung.

Lichthupe zum Anzeigen von Vorfahrt: Bekannte Geste ist eigentlich verboten

Auch in dem Fall, dass das Auto auf der linken Spur der Autobahn die Überholabsicht nicht erkennt, darf man auf die Lichthupe zurückgreifen, stellt der ADAC klar. Allerdings soll die Verwendung nur „stoßweise und wenige Sekunden lang“ erfolgen. Essenziell ist es dabei, den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug einzuhalten.

Eine Ausnahme bietet zudem die Situation, wenn man einem entgegenkommenden Fahrzeug signalisieren will, das Licht einzuschalten. Doch auf einige gängige Gewohnheiten sollten Autofahrende in Bezug auf die Lichthupe unterwegs besser verzichten (weitere News zu Auto und Verkehr bei RUHR24)

Autofahrer dürfen mit der Lichthupe nicht auf Blitzer aufmerksam machen.

So ist ein weit verbreiteter Fehler offiziell verboten: Das Lichtsignal nutzen, um dem Gegenüber die Vorfahrt zu gewähren. Ähnlich sieht die Situation bei Radarfallen aus. Die entgegenkommende Person mithilfe der Lichthupe auf einen Blitzer aufmerksam zu machen, ist ebenso wenig erlaubt, wie das Grüßen mithilfe des Signals.

Lichthupe beim Drängeln verboten: Drastische Strafen drohen bei Nötigung

Verboten ist es natürlich auch, die Lichthupe zu nutzen, um die Person im Fahrzeug vor einem zum schnelleren Fahren zu animieren. Wer als Autofahrer dabei erwischt wird, muss mit teils heftigen Strafen rechnen. Denn schnell handelt es sich dabei nicht mehr nur um eine unsachgemäße Verwendung der Lichthupe, sondern um Nötigung.

Wer es eilig hat auf den Straßen, sollte trotzdem auf die Lichthupe verzichten

Während für den missbräuchlichen Einsatz des Signals nur ein Verwarngeld von 5 bis 10 Euro fällig wird, kann der Fall der Nötigung durch die Lichthupe deutlich drastischere Konsequenzen haben. „Wer beharrlich drängelt und dabei die Lichthupe einsetzt, dem droht je nach Schwere des Falls ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe“, stellt Versicherungsexperte Rico Kretschmer klar.

Der ADAC warnt ebenfalls vor den Konsequenzen, denn neben einer „hohen Geldstrafe“ sei auch „ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis“ als Strafe für die Nötigung möglich.

Noch unsachgemäße Verwendung von Lichthupe oder bereits Nötigung? Das ist der Unterschied

Laut dem ADAC handelt es sich um Nötigung, wenn „der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen nur wenige Meter“ beträgt und man durch die Lichthupe den „Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs über eine längere Strecke“ dazu zwinge, „die linke Spur zu räumen oder schneller zu fahren.“

Auch Personen, die statt des Lichtsignals die akustische Hupe für solche Situationen verwenden, sollten dies künftig vermeiden. Denn die geräuschvolle Hupe darf ebenfalls nur für die beiden oben beschriebenen Situationen zum Einsatz kommen.

Rubriklistenbild: © Frank Sorge/Imago

Mehr zum Thema