Krankschreibung im Video erlaubt - das müssen Patienten unbedingt beachten
Eine AU im Video - das ist jetzt möglich? Doch bei Krankschreibungen via Video müssen Patienten einiges beachten.
- Für Patienten gibt es ab sofort eine Neuerung bei der Krankschreibung.
- Nun ist es nicht immer nötig bei Krankheit zum Arzt zu gehen.
- Möglich macht es die Krankschreibung per Video – aber es gibt Bedingungen.
Dortmund - Wer kennt es nicht, ein fieser Schnupfen hat einen völlig überfahren, man ist kaum in der Lage sich zu bewegen, Kopf und Glieder schmerzen. Und dennoch müssen wir uns gerade dann vom Bett ins Auto in die Arztpraxis quälen. Für eine Krankschreibung. Das allerdings gehört ab sofort der Vergangenheit an - mit Bedingungen.
Was? | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
Was bedeutet das? | Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Einschränkung, die eine Person am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. |
Krankschreibung per Video: Im Bett bleiben und trotzdem eine AU bekommen
Beim nächsten Schnupfen oder anderen Zipperlein, dürfen wir getrost im Bett bleiben und bekommen – wenn alles gut läuft – trotzdem unsere Krankschreibung. Künftig geht das nämlich per Videosprechstunde mit der Arztpraxis.
Diese Neuerung hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser vor kurzem beschlossen. Klingt erstmal verlockend, nicht mehr in die überfüllte Arztpraxis zu müssen, allerdings gibt es bei dem neuen Angebot einige Bedingungen.
Krankschreibung per Videosprechstunde – aber mit Bedingungen
Damit nicht jeder Patient auf die Idee kommt, sich alle naselang krankschreiben zu lassen, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Der Patient muss der Arztpraxis bereits bekannt sein, das heißt, die Person muss bereits einmal in der Praxis gewesen sein.
- Eine Krankschreibung ist nicht bei allen Erkrankungen möglich, nur wenn der Arzt ohne eine entsprechende Untersuchung eine Diagnose stellen kann, gibt es auch einen gelben Schein.
- Zudem ist die Dauer der ersten Krankschreibung auf sieben Tage begrenzt, wie der Gemeinsame Bundesausschuss mitteilt.
- Eine Folgekrankschreibung gibt es per Videosprechstunde nur, wenn der Arzt die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt hat.
- Es gibt keinen Anspruch der Patienten auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde.
Krankschreibung per Video soll Einzelfall bleiben – persönliche Untersuchung bleibt Standard
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss festhält, dürfe es keine Krankschreibung ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat geben. "Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. Die Videosprechstunde solle demnach eher der Einzelfall bleiben.

Schnell könnte man meinen, dass dieses Änderung aufgrund der herrschenden Coronavirus-Pandemie schnell beschlossen wurde. Denn um das Infektionsrisiko zu senken und Praxen zu entlasten, durften Patienten sich von März an ohne Arztbesuch auch per Telefon krankschreiben lassen.
Diese Krankschreibung per Telefon in der Corona-Krise ist am 31. Mai ausgelaufen und tatsächlich hat die neue Video-Krankschreibung nichts mit der Pandemie zu tun. Sie wurde unabhängig von der Covid-19-Ausbreitung beschlossen (mehr Service-Nachrichten auf RUHR24.de).
Krankschreibung per Videosprechstunde ein erster Schritt in der Digitalisierung
Experten wie der Politiker, Mediziner und Gesundheitswissenschaftler Karl Lauterbach (SPD) begrüßen diesen Schritt. Bei Twitter schreibt er, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems nun Fahrt aufnehmen würde. Er meint, es war höchste Zeit, unnötige Praxis-Besuche zu beenden.
Und tatsächlich zieht die Digitalisierung immer weiter in das Gesundheitssystem ein. Denn ab dem 1. Januar 2021 wird die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit digitalisiert und elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Außerdem stehen immer noch die digitalen Patientenakten im Raum.
Auch sie sollen ab dem 1. Januar 2021 an den Start gehen, allerdings als ein freiwilliges Angebot. Denn noch stehen die digitalen Akten in der Kritik, da bestimmte Datenschutzeinrichtungen erst ab dem 1. Januar 2022 möglich seien, wie der Spiegel berichtet. Demnach könne erst dann festgelegt werden, welcher Arzt welches Dokument sehen könne.