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Kaufland-Rückruf in ganz Deutschland: Warnung des Herstellers - Gefahr droht

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Kaufland ruft aktuell ein Schokoladen-Produkt zurück. Der Hersteller hat einen wichtigen Hinweis vergessen. Für Allergiker droht Gesundheitsgefahr.

Deutschland – Die Supermarktkette Kaufland informiert über den Rückruf eines Schoko-Produkts ihrer beliebten Eigenmarke K-Classic. Das Produkt wurde nicht richtig gekennzeichnet. Ein fataler Fehler – denn für eine Personengruppe kann das gefährlich werden.

KauflandLebensmitteleinzelhandels-Unternehmen
HauptsitzNeckarsulm
Dach-OrganisationSchwarz-Gruppe

Rückruf von Schokolade bei Kaufland: Für Allergiker droht akute Gefahr

Der Hersteller Encinger SK informiert über den Rückruf der K-Classic-Schokolade auf der Kaufland-Webseite. Darin heißt es, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt Erdnüsse enthalte.

Dieser Hinweis wurde auf der Verpackung vergessen. Kaufland warnt daher dringend, dass Allergiker diese Schokolade nicht verzehren sollten. Für alle anderen Personengruppen besteht dabei keine Gesundheitsgefahr.

Rückruf von Schoko-Produkt bei Kauland: Ware war deutschlandweit im Vetrieb

Kaufland hat nach eigenen Angaben sofort gehandelt und die betroffene Ware aus dem Handel genommen. Sie war allerdings zuvor deutschlandweit in den Läden.

Betroffene Kunden können das Produkt in allen Kaufland-Märkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Deutschlandweiter Rückruf bei Kaufland: dieses Schokoladen-Produkt ist betroffen

Bei dem wegen fehlender Allergenkennzeichnung zurückgerufenem Produkt handelt es ich um das folgende:

Schoko-Rosinen K-Classic
Deutschlandweit zurückgerufen: Schoko-Rosinen der Kaufland-Eigenmarke K-Classic © Kaufland

Da das Produkt lediglich Rosinen, aber keinerlei Nüsse enthält, ist das Vergessen des Hinweises besonders kritisch. Denn die Allergenkennzeichnungen sind in Deutschland Pflicht – und Allergiker verlassen sich darauf.

Rückruf wegen fehlerhafter Kennzeichnung: Allergiker müssen sich auf die Hinweise verlassen können

Zuletzt kam es häufiger zu Rückrufen wegen fehlender Kennzeichnung von Allergenen. So wurde beispielsweise eine türkische Süßware zurückgerufen. Auch Tees eines großen Drogeriemarkts waren von einem Rückruf betroffen, da die Etikettierung fehlerhaft war (alle Rückrufe und Warnungen auf RUHR24.de).

Allergenkennzeichnung sind per Gesetz vorgeschrieben. Nach europäischem Lebensmittelrecht sind Hersteller dazu verpflichtet, alle Lebensmittel, die Erdnüsse enthalten, entsprechend zu kennzeichnen. Erdnuss-Allergiker müssen darauf vertrauen können, denn die Folgen eines Verzehrs sind für sie nicht unerheblich. Über den Rückruf von Schoko-Rosinen berichtet auch das Portal wa.de.

Kaufland-Rückruf: Nicht deklarierte Erdnüsse können für Allergiker zur Gefahr werden

So kann eine Erdnussallergie leichte, aber auch sehr schwere Symptome auslösen. Die Beschwerden treten meist schon nach wenigen Minuten auf. Dazu zählen Schwellungen in Mund- und Rachenraum, Hautreaktionen, Erbrechen, Bauchschmerzen oder Durchfall. Im schlimmsten Fall droht ein anaphylaktischer Schock mit Atemnot und Kreislaufstillstand.

Wer das Produkt nicht nur zurückgeben will, sondern noch weitere Fragen hat, der kann sich an die kostenfreie Kaufland-Hotline wenden. Die Telefonnummer lautet: 08 00 / 1 52 83 52.

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