Insekten in Lebensmitteln: Bundesamt legt vier klare Regeln fest
Die EU-Zulassung von Insekten in Lebensmitteln verunsicherte viele Verbraucher. Jetzt hat das zuständige Bundesamt vier klare Vorgaben festgelegt.
Dortmund – Die EU-Zulassung von Insekten in Lebensmitteln hat nur wenig Zustimmung erhalten. Viele Verbraucher haben befürchtet, Hersteller könnten die Krabbeltiere von nun an unbemerkt in Nahrungsmittel beimischen. Doch so einfach ist es nicht, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Insekten in Lebensmitteln für Verbraucher unvorstellbar: Zulassung von Käfer, Larve und Heuschrecke streng kontrolliert
In Deutschland ist die Vorstellung von Insekten in Nahrungsmitteln immer noch fremd. Unter RUHR24-Lesern herrscht zumindest Einigkeit, denn etwa 90 Prozent der Leser würden Lebensmittel mit Insekten nicht essen. Das geht aus einer Artikelumfrage hervor, bei der mehr als 30.000 Mal abgestimmt wurde.
Käfer, Heuschrecken und Larven gelten aktuell als neuartige Nahrungsmittel und unterliegen der sogenannten Novel-Food-Verordnung der EU. Das bedeutet, dass Hersteller an strikte Zulassungsvoraussetzungen gebunden sind und einen entsprechenden Antrag stellen müssen, wenn sie Insekten in Lebensmittel beifügen wollen.
So prüft die zuständige Kontrollstelle vor dem Verkauf in Supermärkten und Discountern, ob der Verzehr der zugefügten Insekten unbedenklich für die Gesundheit ist. Was Verbraucher überraschen könnte: Zahlreiche Lebensmittel enthalten bereits Insektenbestandteile, wie echo24 berichtet.
Folgende Insektenarten sind bislang in der EU zugelassen:
- Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
- Hausgrille (Acheta domesticus)
- Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt
Insekten in Lebensmitteln: Bundesamt legt vier klare Regeln für Insekten-Inhaltsstoffe fest
Für Lebensmittel mit Insekten-Inhaltsstoffen legt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit nun vier klare Regeln fest. Daran erkennen auch Verbraucher, ob und welche Krabbeltiere sich in den Produkten befinden.
- Das Etikett auf Lebensmitteln mit Insektenbestandteilen muss klar angeben, um welche Insektenart es sich handelt.
- Ein Hinweis muss darauf aufmerksam machen, dass der Verzehr des Lebensmittels bei Menschen mit Allergien gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere zu allergischen Reaktionen führen kann.
- Das Zulassungsverfahren der Lebensmittel umfasst strikte Vorgaben für die sichere Verarbeitung der Insekten.
- Die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr aus Nicht-EU-Staaten unterliegt ebenfalls strenger Regeln.

Die klare Kennzeichnung von Insektenbestandteilen gilt übrigens auch für Speisen in der Gastronomie. Entsprechende Zutaten müssen auf der Speisekarte aufgeführt sein. Nach Bekanntmachung der EU-Insektenzulassung hat sich Schokoladen-Hersteller Ritter Sport einen Werbe-Gag erlaubt.