Heizung austauschen: Förderung unter einer Bedingung für Verbraucher
Wer jetzt über den Kauf einer neuen Heizung nachdenkt, kann sich womöglich über einen hohen Bonus freuen. Ein Austausch wird gefördert.
Dortmund – Der Heizhammer kommt! Die Regierung hat das sukzessive Ende von Öl- und Gasheizungen in ihrer ursprünglichen Form beschlossen. Damit hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) dem teils heftigen Gegenwind aus der eigenen Koalition (FDP) und Opposition (CDU) getrotzt. Bei einem Austausch soll den Bürgern finanziell unter die Arme gegriffen werden – ihnen winken Boni.
Neue Heizung: Kunden winkt bei Austausch hoher Bonus
„Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert.“ So heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Was heißt das konkret? „Ab dem 1. Januar 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.“ Daher werde in der Folge auch die Förderung angepasst.
Zum Austausch einer funktionierenden Öl- oder Gasheizung ist man übrigens nicht verpflichtet. Ausnahme: Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass ein Austausch alter Heizungen nach 30 Jahren vorgenommen werden muss.
Neue Heizung: Bürgern winkt 30 Prozent Bonus für den Austausch
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht weiterhin eine Grundförderung für „alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung“ vor. In diesem Falle winkt Verbrauchern für den Neueinbau einer Wärmepumpe ein einheitlicher Bonus von 30 Prozent.
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Des Weiteren „gibt es für Bürgerinnen und Bürger für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Ministerien zum Förderkonzept für erneuerbares Heizen. Konkret schlüsselt sich die Förderung in drei Kernpunkte auf (weitere Spartipps auf RUHR24).
Neue Heizung: Bürgern winken zusätzliche Boni für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen
Die Bundesregierung will den Bürgern den Einbau einer Wärmepumpe respektive den Austausch einer Gas- oder Ölheizung mit einem umfangreichen Bonusprogramm schmackhaft machen. Neben der bereits erwähnten Grundförderung sind folgende Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen:
Klimabonus 1:
Dieser wird in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung in bestimmten Fällen gewährt, „in denen die Bürgerinnen und Bürger nach neuem GEG (Gebäudeenergiegesetz, Anm. d. Red.) nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind und Anreize dennoch eine raschere Transformation ermöglichen sollen.
– einen gleich hohen Bonus erhalten auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (beispielsweise Wohngeldempfänger)
Klimabonus 2:
Einen Bonus von zusätzlichen 10 Prozent erhalten die Bürgerinnen und Bürger, die …
– … verpflichtet sind, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllen – „bei einem Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht“, definieren die Ministerien.
Klimabonus 3:
10 Prozent Förderung winken bei …
– … Havariefällen, „also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind und die irreparabel kaputtgegangen sind. Für diesen Fall wird ein Bonus von 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung bei Austausch von Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gaskesseln jeglicher Art gezahlt.“ („Sofern die gesetzlichen Anforderungen durch Umsetzung von 65 Prozent Erneuerbarer Energien innerhalb von einem Jahr übererfüllt werden.“)

Neue Heizung: Bürgern winken bis zu 50 Prozent Bonus für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen
Im besten Falle winkt Verbrauchern beim Austausch einer alten Heizungsanlage und gleichzeitigem Neueinbau einer Wärmepumpe ein Bonus in Höhe von 50 Prozent. Bei der Umstellung auf erneuerbares Heizen greife die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützt, wo es notwendig ist, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (weitere News zum Thema Finanzen auf RUHR24).
„Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber wenn die Heizung ausgetauscht oder neu eingebaut werden muss, dann lassen wir niemanden allein, sondern unterstützen mit gezielten Zuschüssen“, führt der Grünenpolitiker fort.