2000 Euro Heizkosten-Zuschuss ab sofort beantragen – aber nicht alle profitieren
Wer mit Heizöl, Kohle, Holz oder Flüssiggas heizt, darf sich auf einen Zuschuss freuen. Um diesen zu erhalten, müssen einige Hürden überwunden werden.
Update, Freitag (28. April), 15 Uhr: Nicht nur Kunden von Strom-, Gas- und Fernwärmeanbietern profitieren von den Preisbremsen der Bundesregierung. Eine Unterstützung gibt es auch für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie zum Beispiel Heizöl, Pellets oder Flüssiggas. Inzwischen steht fest, wann Verbraucher die entsprechenden Anträge stellen können.
Anträge für Härtefallhilfen:
ab 2. Mai 2023: Bremen und Hamburg
ab 4. Mai 2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
ab 8. Mai 2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen
Anträge für die oben aufgeführten Bundesländer können hier gestellt werden.
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Für die Länder Bayern (Start 15. Mai), Berlin (Antragstellung bis 20. Oktober 2023) und Nordrhein-Westfalen (ab Mitte Mai) gibt es gesonderte Anlaufstellen.
Lange unklar war, welche Referenzwerte für die Beschaffung nicht leitungsgebundener Brennstoffe gelten. Inzwischen sind die bundeseinheitlichen Referenzpreise für das Jahr 2021 bekannt (jeweils inklusive Umsatzsteuer):
- Heizöl: 71 Cent/Liter
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter
- Holzpellets: 24 Cent/kg
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
- Holzbriketts: 28 Cent/kg
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
- Kohle/Koks: 36 Cent/kg
Erstmeldung, Mittwoch (22. Februar): Die explodierenden Energiepreise haben Kunden teils vor eine finanziell unüberwindbare Hürde gestellt. Die Bundesregierung hat daher eine Preisbremse beschlossen. Während sich Strom-, Gas- und Fernwärme-Kunden quasi um nichts kümmern müssen, gilt es für private Haushalte, die mit Holzpellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, höhere bürokratische Hürden zu überwinden.
Zuschuss für Kosten von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas: Härtefallfonds für Kunden
In Deutschland wird etwa jede vierte bewohnte Wohnung mit Heizöl (23,5 Prozent) beheizt, wie Ergebnisse des Mikrozensus aus 2018 zeigen. 3,7 Prozent der Haushalte heizen immer noch mit Holz und Holzpellets. Die gute Nachricht: Auch diese Haushalte dürfen sich ab März 2023 über eine Entlastung freuen. Die schlechte Nachricht: Es ist kompliziert.
Angetrieben durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind auch für jene Haushalte die Beschaffungskosten für Energie in 2022 massiv gestiegen. „Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie z.B. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, angekündigt“, informiert etwa das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Zuschuss von 2000 Euro für Heizöl, Kohle und Pellets: Kunden müssen Bedingungen erfüllen
Eingereicht und berücksichtigt werden können demzufolge Rechnungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 entstanden seien. So weit die Theorie. Doch ehe sich Kunden und Verbraucher über eine Rückerstattung freuen dürfen, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein.
Dazu heißt es in einem Beschluss des Deutschen Bundestags (14. Dezember 2022): „Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremsen wie folgt berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).“
An dieser Stelle ist die Frage nach einer Aufschlüsselung der komplizierten Formel durchaus angebracht. Mit anderen Worten werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über dem doppelten Preis liegen, bezuschusst. „Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen“, heißt es weiter. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolge zudem über die Länder.

Zuschuss von 2000 Euro für Heizöl, Kohle und Pellets: Kunden müssen sich gedulden
Ein entsprechender Referenzpreis wurde bislang nicht festgelegt. Entsprechend ist eine Antragstellung auf Rückerstattung bei den Heizkosten noch nicht möglich. Diesbezüglich teilt etwas das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit, dass man mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereite, um dann, „wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.“
Sobald möglich habe der Antragsteller die Brennstoffrechnung mittels eidesstattlicher Erklärung zu bestätigen. Bei Mehrparteienwohnungen habe der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieter schriftlich zu bescheinigen. Wer keinen Antrag stellt, darf somit aktuell nicht mit finanziellen Hilfen rechnen (weitere Spartipps auf RUHR24).
Zuschuss von 2000 Euro für Heizöl, Kohle und Pellets: Alle Infos auf einen Blick
Wann und vor allem wie Kunden von Öl, Kohle, Flüssiggas oder Pellets die langersehnten Ausgleichszahlungen für 2022 beantragen können, ist somit weiterhin unklar. „Ein Zeitpunkt für die Antragstellung kann heute noch nicht sicher benannt werden“, teilte etwa das sächsische Wirtschaftsministerium auf MDR-Anfrage mit.
Das Wichtigste zum Thema „Rückerstattung bei Heizöl, Kohle, Pellets und Flüssiggas“ auf einen Blick:
Für welchen Zeitraum gilt der Zuschuss?
Der Härtefallfonds gilt für Rechnungen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 angefallen sind.
Wie hoch fällt die Förderung für Heizungen mit Öl, Flüssiggas, Kohle und Holzpellets aus?
Höchstbetrag: 2000 Euro; Mindestbetrag: 100 Euro
Welche Bedingungen müssen für die Erstattung erfüllt sein?
Bezuschusst werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über dem doppelten Preis liegen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beleg oder Rechnungsnachweis.
Wer ist für die Auszahlung zuständig?
Die Beihilfe zur Brennstoffrechnung muss über die jeweiligen Bundesländer beantragt werden (wie und ab wann das möglich sein wird, ist zum jetzigen Stand weiterhin unklar).