Heizkosten-Zuschuss beantragen – bis zu 2000 Euro sind möglich
Ab sofort können Bürger ihren Heizkosten-Zuschuss in Höhe von bis zu 2000 Euro beantragen. Doch das gilt noch nicht für alle Bundesländer.
Dortmund – Was lange währt, wird endlich gut. So oder so ähnlich dürften sich Nutzer sogenannter nicht leitungsgebundener Brennstoffe in den vergangenen Monaten gefühlt haben. Jetzt kommen auch sie in den Genuss, einen Zuschuss für ihre entstandenen Heizkosten beantragen zu können. Das ist ab sofort möglich, doch noch nicht überall.
Heizkosten-Zuschuss ab sofort beantragen – bis zu 2000 Euro sind möglich
„Nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ – was ist das überhaupt? Hinter dem sperrigen Begriff der Regierung verbergen sich ausschließlich Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks, wie das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf seiner Homepage mitteilt.
So weit die Theorie. Doch wer kann sich die begehrten Härtefallhilfen von bis zu 2000 Euro sichern? Hierzu müssen Verbraucher gleich mehrere Kriterien erfüllen.
Heizkosten-Zuschuss ab sofort beantragen – folgende Bedingungen müssen Kunden erfüllen
Während Kunden von Gas- und Fernwärmeversorgern in Form der sogenannten Gaspreisbremse entlastet werden, sollen unter anderem auch Besitzer von Öl- und Pelletheizungen von den Maßnahmen der Regierung profitieren. Dies gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022.
Wie setzt sich der Heiz-Zuschuss zusammen? Hierzu hat der Gesetzgeber eine komplexe Formel entwickelt. In einem Beschluss der Bundesregierung aus Dezember 2022 heißt es: „Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremsen wie folgt berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).“
Heizkosten-Zuschuss ab sofort beantragen: Härtefallhilfe bis zu 2000 Euro für Öl, Holz und Flüssiggas
Dazu teilt das Bayrische Staatsministerium mit: „Eine Erstattung setzt somit voraus, dass der in Rechnung gestellte Preis für den jeweiligen Energieträger mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis ist.“ Kosten, die unterhalb dieser Grenze liegen, sind von den Privathaushalten selbst zu tragen.

Zudem ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro erforderlich – maximal beträgt die Härtefallhilfe 2000 Euro pro Haushalt. Welche Referenzpreise gelten für das Jahr 2021?
- Heizöl: 71 Cent/Liter
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter
- Holzpellets: 24 Cent/kg
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
- Holzbriketts: 28 Cent/kg
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
- Kohle/Koks: 36 Cent/kg
Heizkosten-Zuschuss ab sofort beantragen: Fristen und Formulare zu den einzelnen Bundesländern
Ab wann kann der Antrag für die Härtefallhilfe für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks beantragt werden? Gute Nachricht: In den Bundesländern Bremen und Hamburg sowie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dies ab sofort möglich.
Die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen ziehen am 8. Mai nach. Anträge für die oben aufgeführten Bundesländer können hier gestellt werden.
Wann ziehen die übrigen Bundesländer nach und wo können Bürgerinnen und Bürger ihr Heizkosten-Zuschüsse beantragen? Für die Länder Bayern (Start 15. Mai), Berlin (Antragstellung bis 20. Oktober 2023) und Nordrhein-Westfalen (ab Mitte Mai) gibt es gesonderte Anlaufstellen.