Böse Konsequenzen

Privates Handy am Arbeitsplatz laden: Verboten, aber mit einer Ausnahme

Das Aufladen des Privathandys am Arbeitsplatz ist beliebt. Doch um böse Konsequenzen zu vermeiden, sollte man einiges beachten.  

München/Dortmund – Um in Zeiten hoher Energiekosten zu Hause Strom zu sparen, laden viele Arbeitnehmer ihr privates Handy am Arbeitsplatz auf. Allerdings sind die Einsparkosten gering, das vollständige Laden eines Akkus kostet weniger als einen Cent. Aber auch wenn die Akkuanzeige am Gerät während der Arbeitszeit in den roten Bereich wandert, ist es verlockend, das Handy im Büro zu laden, wie Merkur.de berichtet.

Aufladen des Privathandys am Arbeitsplatz: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist das eine Straftat

Doch ist es überhaupt erlaubt, das Ladegerät des Privathandys im Office in die Steckdose zu stecken? Grundsätzlich gilt: Wer das macht, ohne vorher die Erlaubnis des Arbeitgebers eingeholt zu haben, begeht eine Straftat.

Dafür gibt es im Strafgesetzbuch mit § 248c StGB sogar einen besonderen Abschnitt. Das juristisch als „Entziehung elektrischer Energie“ bezeichnete Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Sogar der Versuch ist schon strafbar. Allerdings wird die Tat nur auf Antrag verfolgt (mehr Digital-News bei RUHR24).

Es gilt also, vor dem Aufladen des Handys die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen. Wurde das bislang stillschweigend geduldet, sollte man nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz: Eine regelmäßige Überprüfung durch eine Elektrofachkraft ist notwendig

Hat ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter bei dem unerlaubten Aufladen seines Privathandys erwischt, schaltet er in der Regel nicht gleich die Polizei ein. Eine fristlose Kündigung steht wegen des niedrigen Schadens zwar nicht im Raum, doch eine Abmahnung ist möglich. Sollte der Arbeitnehmer diese Abmahnung nicht beachten und weiterhin die Steckdosen im Büro für private Zwecke nutzen, kann der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen.

Ähnlich verhält es übrigens auch bei anderen privaten Elektrogeräten wie Ventilatoren, Radios oder Kaffeemaschinen. Bei diesen Geräten gilt es allerdings auch, das Arbeits­schutz­ge­setz (ArbschG) zu beachten. Denn Beschäf­tigte dürfen bei der Arbeit nicht gefährdet werden und Elek­tro­ge­räte stellen in der Regel eine beson­dere Gefah­ren­quelle dar.

Darf man sein Privathandy am Arbeitsplatz laden? Ja, aber nur unter einer Voraussetzung.

Um eine Gefährdung zu vermeiden, muss jedes Elek­tro­gerät vor Inbe­trieb­nahme und danach regel­mäßig von einer Elek­tro­fach­kraft über­prüft und auf ihre Sicher­heit hin kon­trol­liert werden. Das betrifft nicht nur Privatgeräte, sondern auch Geräte, die vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden.

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago; Westend61/Imago; Collage: RUHR24

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