Hersteller warnt

Gewürz-Rückruf nach gefährlichem Befund – Hersteller warnt vor Gesundheitsgefahr

Ein Gewürz- und Heilkraut ist wegen eines mitunter lebensgefährlichen Befundes Objekt eines Rückrufs geworden. Das sollten Kunden nun wissen.

NRW – Wer beim Würzen von Salaten, Quark oder Suppen auf ein bestimmtes Kraut setzt, sollte ein Produkt unbedingt aus dem Regal nehmen. Denn ein Hersteller muss für sein Borretsch-Produkt einen Rückruf einleiten.

Hersteller muss Gewürz-Rückruf einleiten – Borretsch findet vielfach Verwendung

Nicht nur zum Würzen leichter Speisen ist Borretsch laut mein-schöner-Garten.de geeignet. Auf Salaten oder in sommerlichen Getränken dient die Pflanze mit ihren blauen Blüten als hübsche Deko. Doch das folgende Produkt musste nun aus dem Verkehr gezogen werden:

  • Produktbezeichnung: Artikel-Nr. 01511 - Borretsch, geschnittenes Blatt und Blüte (Borago officinalis, herba & flos) kbA, IT
  • Hersteller (Inverkehrbringer): Wurdies Kräuter GmbH & Co.KG, Kreuzweg 6, 92557 Weiding
  • LOS-Kennzeichnungen: B-12386 mit dem MHD 05/2020; B-1246 mit dem MHD 12/2022; B-1345 mit dem MHD 02/2025

Borretsch-Rückruf nach gefährlichem Befund – Hersteller warnt vor Gesundheitsgefahr

Nach Angaben des Herstellers musste er das Borretsch-Gewürz „aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr“ zurückrufen. Konkret seien erhöhte Pyrrolizidinalkaloide (PA) in dem Kraut entdeckt worden. Dabei handelt es sich laut der Verbraucherzentrale um „Stoffe, die von Pflanzen gebildet werden“ und dementsprechend in der Natur vorkämen.

Und mit denen ist nicht zu spaßen. Schließlich könnten die Abbauprodukte der PA „die Leber schädigen“ oder sogar „das Erbgut in den Zellen verändern und die Entstehung von Krebszellen auslösen“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Gewürz-Rückruf: Behörden warnen wegen Krebsgefahr vor dem Verzehr größerer Mengen

Weiter heißt es: „Große Mengen an PA sind vor allem für Kinder, Schwangere und Stillenden gefährlich. Auch Menschen, die große Mengen an PA-haltigen Lebensmitteln zu sich nehmen, müssen aufpassen“.

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verweist auf die Giftigkeit der PA und rät vom regelmäßigen Verzehr, insbesondere größerer Mengen, ab. Nicht ohne Grund gelten seit dem 1. Juli 2022 in der EU „gesetzliche Höchstgehalte für PA in bestimmten Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln“, berichtet die Verbraucherzentrale.

Gewürz-Rückruf betrifft laut Bundesbehörde vier Bundesländer

Doch wie genau sind die schädlichen Pyrrolizidinalkaloide in das vom Rückruf betroffene Produkt gelangt? Dies geschehe unbeabsichtigt bei der Ernte, wenn unerwünschte Beikräuter mitgeerntet werden.

Das Borretsch-Produkt wurde laut dem Hersteller „bundesweit an Wiederverkäufer geliefert“. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind allerdings nur die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin sowie Nordrhein-Westfalen vom Rückruf betroffen.

Verkaufsort von zurückgerufenem Gewürz ist unbekannt – Hersteller will Kunden entschädigen

Wo genau das Borretsch-Kraut verkauft wurde, verrät der Hersteller indes nicht. Kunden, die den zurückgerufenen Artikel bei sich zu Hause im Gewürzschrank stehen haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises „selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben“, erklärt er.

Wer im Besitz des vom Rückruf betroffenen Borretsch-Gewürz ist, aber noch Fragen hat, kann den Hersteller kontaktieren. Dieser ist unter der Hotline Nr. 09674-1376 von 8.00 bis 14.00 Uhr oder auf der Homepage unter www.wurdies.de erreichbar.

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