Rente und Arbeiten: So viel Geld dürfen Rentner hinzuverdienen
Eine Rente beziehen und nebenher arbeiten? Das geht. Doch wie viel Geld dürfen Rentner eigentlich hinzuverdienen und welche Regeln gelten?
Dortmund – Mit 66 Jahren, da fängt nicht nur das Leben, sondern für viele Menschen auch die zweite Runde auf dem Arbeitsmarkt an. Wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt, „nahm die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen so stark zu wie in keiner anderen Altersgruppe“.
Rente und Arbeiten: So viel Geld dürfen Rentner hinzuverdienen
Dafür ist unter anderem die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verantwortlich. Doch auch danach bleiben viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erwerbstätig. „2011 arbeiteten die 65- bis 69-Jährigen noch zu 10 Prozent. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei 17 Prozent“, teilt Destatis mit.
Ein Grund für die längere Teilhabe am Berufsleben ist, der drohenden Altersarmut entgegenzuwirken. Wer ein Jahr länger arbeitet, darf sich zudem über eine Erhöhung von 6 Prozent bei der gesetzlichen Rente freuen. Doch wie viel Geld dürfen Ruheständler eigentlich nebenbei verdienen?
Rente und Arbeiten: Rentner dürfen 2023 unbegrenzt hinzuverdienen
Hierzu teilt die Deutsche Rentenversicherung mit: „Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.“
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Bei regulärer Rente kann man also unbegrenzt viel Geld hinzuverdienen, ohne, dass das Altersruhegeld vom Gesetzgeber gekürzt wird. Im Jahr 2022 lag die Grenze noch bei 46.060 Euro. „Die Erhöhung der Verdienstgrenzen sollte Personalengpässen entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind“, heißt es dazu bei der DRV. Dennoch macht der Gesetzgeber bei der erfreulichen Hinzuverdienstgrenze auch Einschränkungen.
Rente und Arbeiten: Für Erwerbsgeminderte gelten bestimmte Grenzen beim Hinzuverdienst
Die Einschränkungen gelten bei den sogenannten Erwerbsminderungsrenten. „Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro“, so die Deutsche Rentenversicherung.
Wer beispielsweise aufgrund von Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden ist, muss beachten, „dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.“

Zudem muss die „Rentenversicherung weiterhin über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren werden“, gibt die DRV zu beachten. Die neuen Regeln zum Hinzuverdienst gelten übrigens unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns.