Teure Fehler vermeiden

Gas- und Strompreisbremse berechnen: Kunden sollten Abschlag dringend prüfen

Von der Gas- und Strompreisbremse profitieren Millionen Bürger in Deutschland automatisch. Allerdings sollte man die Entlastungen trotzdem überprüfen.

Dortmund – Ab sofort (1. März) greifen in Deutschland die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Um vom Entlastungspaket der Bundesregierung zu profitieren, muss nichts weiter unternommen werden. Dennoch sollten Verbraucher achtsam sein und die neu berechneten Abschläge überprüfen.

Gas- und Strompreisbremse: Entlastung sollte überprüft werden

Deutschlands Bürgerinnen und Bürger dürfen sich rückwirkend zum 1. Januar über eine sehnlichst erwartete Kostenreduzierung bei den Strom-, Fernwärme- und Gaspreisen freuen. „Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt zusätzlich im März 2023“, teilt die Bundesregierung auf ihrer Homepage mit.

Doch um zu überprüfen, ob die Entlastung bei den Energiepreisen auch tatsächlich richtig berechnet wurde, sollten Verbraucher einige Werte kennen. So können sie eine fehlerhafte Berechnung erkennen.

Achtung bei Gas- und Strompreisbremse: Das müssen Verbraucher wissen

Zum einen sollte man seinen aktuellen Strom- und Gasverbrauch kennen. Zum anderen ist es unabdingbar, seinen Vorjahresverbrauch zu wissen.

Denn aus diesen Werten errechnen sich die Entlastungsbeträge sowie die neuen Abschläge bei den Energiekosten. Während 80 Prozent des Gasverbrauchs bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt sind, gelten bei Strom und Fernwärme neue Höchstpreise von 40 beziehungsweise 9,5 Cent pro Kilowattstunde (mehr Spartipps bei RUHR24).

Achtung bei Gas- und Strompreisbremse: Entlastung richtig berechnen

Um herauszufinden, wie hoch die Entlastung bei den Strom-, Gas- und Fernwärmepreisen ausfällt, muss man zunächst 80 Prozent seines Vorjahresverbrauchs berechnen. Dieser Wert muss dann mit dem durch die Energiepreisbremse gedeckelten Preis multipliziert werden. Für die verbleibenden 20 Prozent müssen Kunden den vollen Vertragspreis ihres Energieversorgers errechnen.

Verbraucher sollten bei der Strom- und Gaspreisbremse die neu berechneten Abschläge prüfen.

Energiesparen kann sich in 2023 folglich besonders auszahlen. Während die Erstattung bei Strom, Gas und Fernwärme automatisch abläuft, müssen Bürger, die beispielsweise mit Holzpellets, Heizöl oder Kohle heizen, einen möglichen Zuschuss extra beantragen.

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Achtung bei Gas- und Strompreisbremse wegen fehlerhafte Heizkostenabrechnung – Abschläge prüfen

Zur Berechnung der neuen Kosten und Einsparungen bei Strom-, Fernwärme und Gaspreisen hat die Bundesregierung eigens einen Energiekostenrechner zur Verfügung gestellt. Um im vollen Maße vom Entlastungspaket profitieren zu können, raten Verbraucherschützer, die Berechnungen der Versorger zu überprüfen und vor allem zu kontrollieren, ob der Vorjahresverbrauch korrekt angegeben wurde.

„Wir sehen jetzt schon Anschreiben, die nicht in Ordnung sind, wo die Abschlagshöhe zu hoch angegeben ist, zulasten der Verbraucher“, zitiert die Tagesschau Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Zuletzt zeigte eine Marktwächter-Untersuchung aus 2018, dass rund ein Drittel von über 1.000 überprüften Heizkostenabrechnungen fehlerhaft sei, bei einem weiteren Drittel würde Klärungsbedarf bestehen.

Rubriklistenbild: © Felix Schlikis/Lobeca/Imago

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