Fallbeispiel
Gaspreisbremse ab 1. März: So viel können Verbraucher sparen
Die Gaspreisbremse kommt ab März. Um den Überblick zu behalten, erklärt RUHR24, wie ihr eure Ersparnisse ausrechnen könnt.
Dortmund – Seit der Energiekrise dreht sich bei vielen Haushalten alles ums Thema sparen: Tipps und Tricks können dabei helfen. Aber auch gesetzlich gibt es Maßnahmen, die sich schonend auf die Konten der Bürger auswirken sollen. Eine von ihnen ist neben der Strompreisbremse die Gaspreisbremse.
Nach Strompreisbremse kommt auch die Gaspreisbremse: Für Haushalte ist Sparen weiterhin sinnvoll
Sie soll am 1. März in Kraft treten – allerdings rückwirkend ab dem 1. Januar. Für die Verbraucher wichtig zu wissen: Sie müssen nichts tun, um von den Bremsen zu profitieren. „Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin“, schreibt die Bundesregierung auf der Website.
Die Bremse besagt, dass private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr und auch Vereine eine Deckelung der Gaspreise bekommen. Diese liegt bei 12 Cent pro Kilowattstunde – bei Fernwärme liegt sie bei 9,5 Cent. Was bedeutet das im konkreten Fall?
Sparen mit der Gaspreisbremse: So viel ist für die Haushalte drin
Wie das Berliner Energie-Unternehmen „Gasag“ berichtet, liegt der durchschnittliche Gasverbrauch im Jahr pro Quadratmeter bei 140 Kilowattstunden. Heißt, bislang lag der Jahresverbrauch pro Quadratmeter bei einem Arbeitspreis von 12 Cent bei 16,8 Euro im Jahr, bei 15 Cent bei 21 Euro und bei 20 Cent bei 28 Euro. Hier eine Übersicht:
Arbeitspreis | Kosten im Jahr pro Quadratmeter |
---|---|
12 Cent | 16,8 Euro |
15 Cent | 21 Euro |
20 Cent | 28 Euro |
25 Cent | 35 Euro |
30 Cent | 42 Euro |
Bei einem Single-Haushalt von 30 Quadratmetern lag der durchschnittliche Gasverbrauch, bei einem Arbeitspreis von 20 Cent, also bei: 30 m2 (Größe der Wohnung) multipliziert mit 140 kWh (Gasverbrauch pro Quadratmeter im Jahr). Das Ergebnis (4200) wird multipliziert mit 0,2 (Arbeitspreis pro Kilowattstunde). Ergibt 840 Euro Gaskosten im Jahr (Spartipps gibt es bei RUHR24).
Gaspreisbremse: Wie können Haushalte ihre Ersparnis errechnen?
Der Deckel bei der Gaspreisbremse liegt – wie bereits beschrieben – bei 12 Cent Arbeitspreis. Allerdings gilt dies nur für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Bedeutet beim Durchschnittswert von 140 kWh pro Quadratmeter werden 112 Stunden mit dem Arbeitspreis von 12 Cent verrechnet, die 28 restlichen Stunden werden vertragsmäßig finanziert. Deswegen verweist die Bundesregierung darauf, dass Gassparen weiterhin sinnvoll ist.
Wer logischerweise nicht von der Deckelung profitiert: Haushalte, die Gas bereits zu einem Arbeitspreis von 12 Cent oder gar weniger beziehen. Hier eine Übersicht der Ersparnisse:
Arbeitspreis | Kosten im Jahr pro |
---|---|
12 Cent | 16,8 Euro (unverändert) |
15 Cent | 17,64 Euro (-3,36 Euro im Vergleich) |
20 Cent | 19,04 Euro (-8,96 Euro im Vergleich) |
25 Cent | 20,44 (-14,66 Euro im Vergleich) |
30 Cent | 21,84 Euro (-20,16 Euro im Vergleich) |
Sparen mit der Gaspreisbremse: Bundesregierung stellt Gaskostenrechner zur Verfügung
Bedeutet für den 30-Quadratmeter-Single-Haushalt: Zunächst werden 80 Prozent des Jahresverbrauchs (4200 kWh) ausgerechnet. Das entspricht in dem Fall 3360 kWh. Diese werden dann mit 0,12 (12 Cent Gaspreisdeckel) multipliziert. Das ergibt 403,2 Euro. Addiert werden die restlichen 20 Prozent, die zum Arbeitspreis – in unserem Fall 20 Cent – abgerechnet werden. Summiert ergibt das einen Gasverbrauch von jetzt 571,2 Euro.
Das ist eine Ersparnis von 268,8 Euro dank der Gaspreisbremse. Wem das aber zu viel Zahlenverschieberei und Rechnerei ist, denjenigen bietet die Bundesregierung auch einen Service. Auf der Website stellt sie einen Gaskostenrechner zur Verfügung. Die Daten, die Verbraucher dafür benötigen: bisheriger Jahresverbrauch in kWh sowie den aktuellen und bisherigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde in Cent.
Das ist doch ein ordentliches Sümmchen, was zusammenkommt. Allerdings gibt es einen Dämpfer: Es kann dazu kommen, dass Mieter auf die Auszahlung bis Dezember 2024 warten müssen. Schließlich fließt sie erst in die nächste Betriebskostenabrechnung mit ein.
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