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Verbot von Gas- und Ölheizungen kommt – mit einer Ausnahme

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Von: Dennis Friedrich-Liedschulte

Es könnte das Ende von Gas- und Ölheizungen sein. Das Bundeskabinett hat einem neuen Gesetzesentwurf zugestimmt.

Dortmund/Berlin – Das Ende von Gas- und Ölheizungen ist wohl beschlossen. Wie mehrere Medien, darunter die Deutsche Presse Agentur (DPA) und der Spiegel berichtet haben, hat das Bundeskabinett am Mittwoch (19. April) die umstrittenen Pläne zum sogenannten Heizungsaustausch beschlossen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) steht im Fokus. Doch was bedeutet das jetzt für die Verbraucher?

Ende von Öl- und Gasheizungen: Gesetzesentwurf gilt zunächst für neue Heizungen

Das sind die Fakten: Nach Informationen aus dem Gesetzesentwurf müssen neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Neue Ölheizungen sind damit Geschichte. Gasheizungen dürfen nur unter gewissen Voraussetzungen weiterhin eingebaut werden – denn auch der Einsatz von Wasserstoff, Biomasse oder Biomethan soll möglich sein.

Müssen Verbraucher jetzt sofort reagieren? Nein. In dem Gesetzesentwurf steht: „Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gilt ab 1. Januar 2024 daher vor allem für einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist.“

Gas- und Ölheizungen vor dem Aus: Details zu neuem Gesetz jetzt klar

Das heißt im Umkehrschluss, dass funktionierende Gas- und Ölheizungen weiterbetrieben werden können. Perspektivisch müssen sich Verbraucher mit Ölheizungen auf einen Austausch einstellen.

Verbraucherinnen mit Gasheizungen müssen sich informieren, ob möglicherweise eine Gasheizung mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden kann. Hier jedoch gibt es einen Haken, wie der Spiegel berichtet.

Robert Habeck (Buendnis 90/Die Gruenen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler
Das Ende von Gas- und Ölheizungen ist beschlossen. Was bedeutet das für die Kunden? Robert Habeck hat sich mit den Grünen im Gesetzesentwurf durchgesetzt. © Felix Zahn/Imago

Denn Wohnungs- und Hausbesitzer müssen sich schon im Jahr 2024 nach einem Versorger umsehen, der ab dem Jahr 2030 garantieren kann, 50 Prozent klimafreundlichen Brennstoff und ab 2035 65 Prozent klimafreundlichen Brennstoff zu liefern (mehr Finanz-News bei RUHR24).

Ende von Öl- und Gasheizungen: Es gibt eine kleine Ausnahme für Wohnungs- und Hausbesitzer

Das sei laut Spiegel eine aufgrund der fehlenden Infrastruktur kaum zu stemmende Herausforderung. Ab 2045 wolle man laut DPA vollständig auf fossile Energieträger verzichten. Dementsprechend läuft alles darauf hinaus, dass in Zukunft Wohnungen und Häuser in Deutschland beispielsweise mit Wärmepumpen geheizt werden. So lohnt es sich beispielsweise nicht, schnell im Jahr 2023 noch eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen.

Nachdem die Grünen bei anderen Themen wie dem Tempolimit den Kürzeren ziehen mussten, konnte sich Wirtschaftsminister Robert Habeck in diesem Fall in der Ampelkoalition durchsetzen.

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